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10. EXPLOSIONSZEICHNUNGEN UND ERSATZTEILLISTE
(Siehe folgende Seiten)
9. SERVICE-ZERTIFIKAT
DE DIETRICH Produkte sind unter Anwendung der strengsten Qualitäts-Managementsysteme entwickelt und
produziert worden. Sollten Sie trotzdem einmal mit der Funktion unzufrieden sein, so wenden Sie sich bitte
immer an den Ersteller der Heizungsanlage, Ihren Heizungsfachmann. Wir informieren Sie hiermit über den
Service, den wir dem Fachhandel bzw. dem Heizungsfachbetrieb bieten.
1. Wir beheben kostenlos reproduzierbare Mängel,
die nachweislich auf Material und/oder Fertigungs-
fehler unserer Produkte zurückzuführen sind.
2. Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate. Sie
beginnt am Tag der Auslieferung des Produktes ab
Lager Fachgroßhandel unter der Voraussetzung,
dass :
● das Produkt durch eine konzessionierte
Fachfirma, unter Beachtung der geltenden
Gesetze, Normen, Verordnungen und
Vorschriften installiert und in Betrieb genom-
men wurde,
● die Anlage durch eine konzessionierte
Fachfirma, bei privater Nutzung mind. einmal
jährlich und bei kommerzieller Nutzung,
entsprechend unserer Herstellerverweise,
sachgemäß gewartet wurde und
● das auf den Heizkessel abgestimmte
De Dietrich Produktzubehör sowie Original
Ersatzteile verwendet wurden.
3. Mängelansprüche können nur unter Vorlage der
Originalrechnung über die Installationen und der
Rechnung/en über die regelmäßige Wartung geltend
gemacht werden.
4. Von allen Mängelansprüchen ausgenommen sind:
die unsachgemäße Bedienung, Nutzung, falsche
Einstellung und Brennerauswahl, Überbelastung,
Korrosion und Steinablagerung im Wärme-
austauscher sowie Teile, die dem natürlichen
Verschleiß unterliegen wie z.B.
Dichtungen/Dichtringe, Düsen, Filter, Zünd- und
Überwachungselektroden, Batterien, Anoden,
Stauscheiben für Flammenköpfe, Thermoelemente,
Zündbrenner, Elektrodenblöcke, Filter für Ölpumpen,
Gasfilter usw. und Verschleißteile die im Rahmen von
Wartungsarbeiten zyklisch ausgetauscht werden
müssen.
5. Die Behebung der von uns anerkannten Mängel
erfolgt in der Weise, dass wir die mangelhaften Teile
nach unserer Wahl unentgeltlich instandsetzen oder
durch einwandfreie Teile ersetzen, wobei ersetzte
Teile in unser Eigentum übergehen.
6. Mängelansprüche müssen unverzüglich innerhalb
14 Tage nach Erkennen des Mangels schriftlich, aber
immer innerhalb der Gewährleistungszeit (24
Monate) bei einer konzessionierten Fachfirma, die
das/die Produkt/e installiert hat geltend gemacht
werden.
7. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche
auf Ersatz eines mittelbaren Schadens, sind, soweit
gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8. Mängelansprüche sind ausschließlich auf
Nacherfüllung beschränkt.
9. Gesetzliche Rechte werden durch die
Bestimmungen dieses Service-Zertifikat nicht ein-
geschränkt.
TR102A