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SICHERHEITSHINWEISE
Dieser Fahrradträger wurde mit Sorgfalt und entsprechend den Sicherheitsvorschriften
entwickelt, gebaut und geprüft.
Bei Belastung der Heckklappe des Fahrzeugs ergibt sich eine andere Lastenverteilung auf
den Radachsen als die vom Hersteller vorgesehene. Das Fahrzeug mit der Last wiegen um
sicherzustellen, dass das Gewicht pro Achse nicht die vom Fahrzeughersteller vorgesehene
Belastungsgrenze überschreitet. Falls eine Anhängekupplung verwendet wird, ist
sicherzustellen, dass der Winkelabstand für die Bewegung des Anhängers gemäß DIN 74058
eingehalten wird. Vor der Abfahrt ist die Unversehrtheit der Gurte sicherzustellen um sie ggf.
zu ersetzen.
Nach einer kurzen Fahrtstrecke die korrekte Befestigung des gesamten Trägers plus Räder,
die richtige Spannung der Gurte und die Festigkeit der verschiedenen Schrauben und
Muttern kontrollieren; dann über die gesamte Strecke regelmäßige Kontrollen durchführen.
Die Befestigung des Trägersystems muss vom Fahrer periodisch überprüft werden. Der
Fahrer ist auch für die Last verantwortlich (§ 22 und § 23 STVO). Die Last darf nicht mehr als
400 mm vom Rand der vorderen und rückwärtigen Beleuchtungsvorrichtungen überstehen.
Mit der Zeit können die Haken, Gurte, Schrauben und Befestigungsgurte Zeichen von
Abnutzung aufweisen. In diesem Fall müssen sie sofort ersetzt werden. Infolge der
Anwesenheit von Trägersystem und Last muss die Fahrgeschwindigkeit an die
unterschiedliche Fahr- und Bremsweise angepasst werden.
Wind, scharfe Bremsungen, enge Kurven, hohe Geschwindigkeit, Steigungen oder
Schlaglöcher können die Fahrbarkeit des Fahrzeugs beeinflussen. Die Geschwindigkeit ist
folglich zu vermindern, die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind
einzuhalten und in keinem Fall darf die Geschwindigkeit von 130 km/h überschritten werden.
Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die auf eine zu hohe
Fahrgeschwindigkeit oder auf eine nicht korrekte Fahrweise zurückzuführen sind. Der Fahrer
ist grundsätzlich für die sichere Befestigung des Trägers sowie Ladung allein verantwortlich.
Für Montage- und Anwendungsfehler sowie Lack- und Folgeschäden, übernehmen wir keine
Haftung. Vermeidung von Lackschäden: Die Spannbänder sind mit einem Baumwolltuch zu
umwickeln, die Heckklappe ist zu reinigen.
Vor jeder längeren Reise und in jedem Fall häufig während des Transports die korrekte
Schließung aller Befestigungssysteme und der Schrauben sowie den Gesamtzustand der
Einheit kontrollieren.
Die Einheit Fahrradträger und montierte Fahrräder darf nicht mehr als 40 cm von der
Leuchtenachse des Fahrzeugs überstehen.
Um mit diesem Fahrradträger reisen zu können, muss das Fahrzeug mit einem externen
Rückspiegel versehen sein.
Die Einheit Fahrradträger und montierte Fahrräder darf nicht breiter als 2,5 m sein. Bei engen
Durchfahrten, Garageneinfahrten u.ä. besonders vorsichtig sein. Die Fahrräder dürfen keine
schneidenden Teile aufweisen, welche Personen verletzen könnten. Schwer einsehbare
Gegenstände dürfen nicht über das Profil hinausragen. Bei Nichtverwendung den
Fahrradträger abmontieren. Beim Waschen des Fahrzeugs den Fahrradträger abmontieren.
Die Fahrräder nicht mit Gegenständen abdecken, die vom Fahrtwind gelöst werden könnten.
Dieses System erfordert einen sorgfältigen Zusammenbau sowie die strikte Einhaltung der
Montage- und Benutzungsanleitungen. Während des Transports mit Ihrem Fahrzeug sind Sie
immer für Ihre Sicherheit und die Sicherheit von Dritten verantwortlich.
Die im Bestimmungsland geltenden Vorschriften einhalten.
Informieren sie jeden anderen Fahrer, der Ihren Fahrradträger benutzt, über diese Hinweise.
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