Garantiebedingungen
Version E1.1 DE 04/2017 Seite 21 / 23
Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schrift-
liche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbei-
ten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Ein-
schränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit un-
seren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die
technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die in
der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht
wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garantiebedin-
gungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann,
wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garantiean-
spruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
▪ Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne
Abzug zu bezahlen.
▪ Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende
geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet.
▪ Die Beratung durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich.
Im Servicefall oder bei Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte an unse-
ren Kundendienst, EGS GmbH Kundentelefon für Deutschland: +49 (0)2944-
9716791.
GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, August-Thyssen-Str. 8, D-41564 Kaarst-Holzbüttgen