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Anhang
5.3 Lizenzbedingungen Falk Navigator und Navi-Manager
§ 1
Vertragsgegenstand
1. Lizenzgeber ist die United Navigation GmbH, Marco-Polo-Zentrum, 73760 Ostfildern -
nachfolgend "Lizenzgeber" genannt. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die
Dauer des Vertrages gemäß § 6 ein einfaches (nicht ausschließliches) und gemäß
nachfolgender Bestimmungen beschränktes Recht ein, das beiliegende
datenträgergespeicherte Softwareprogramm in maschinenlesbarer Form (Object-Code) -
nachfolgend "Software" genannt – einschließlich der enthaltenen Daten sowie das
Begleitmaterial zu nutzen. Begleitmaterial in diesem Sinne sind die Programmbeschreibung
und die Bedienungsanleitung.
2. Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten an der Software ist mit dieser
Nutzungsrechtseinräumung nicht verbunden. Der Lizenzgeber behalten sich insbesondere
alle Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vorführung-, Aufführungs- und Veröffentlichungsrechte an
der Software vor. Gleiches gilt für die Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrechte, soweit nicht
nachfolgend ausdrücklich anders vereinbart.
§ 2
Umfang der Nutzungsrechte
1. Die Einräumung der Lizenz berechtigt den Lizenznehmer zur Installation und zum Betrieb
der Software und zur Verwendung der Daten an einem Bildschirmarbeitsplatz
(Einzelplatzanwendung). Ferner darf der Lizenznehmer das von der Software bereitgestellte
Installationsprogramm einsetzen, um die Software auf einem tragbaren Windows CE-Gerät
(Einzelplatzanwendung), welches vom Lizenzgeber verkauft wird, zu installieren. Der Einsatz
der Software und der Daten in einem Netzwerk oder einem Mehrplatzsystem ist nur
gestattet, wenn der Lizenznehmer für jeden Bildschirmarbeitsplatz, an dem die Software und
Daten genutzt werden können, eine besondere Lizenz erworben hat. Eine Nutzung der
Software und Daten per Datenfernübertragung ist nicht gestattet.
2. Die Einräumung der Lizenz berechtigt ausschließlich zur privaten Nutzung der Software,
eine gewerbliche Nutzung ist unzulässig.
3. Das Nutzungsrecht ist auf den Object-Code des Softwareprogramms beschränkt. Ein
Anspruch des Lizenznehmers auf Herausgabe des Quell-Codes (Source-Code) besteht
nicht. Dem Lizenznehmer ist es – mit Ausnahme zu Zwecken der Herstellung der Inter-
operabilität gemäß § 69e Urheberrechtsgesetz – untersagt, den Object-Code der Software
zurückzuentwickeln (Reverse-Engineering), zu re-assemblieren, zu übersetzen oder in
sonstiger Weise zu bearbeiten oder zu ändern. Insbesondere dürfen die Software und
Datensowie die durch deren Verwendung erzielten Ergebnisse nicht für die Erstellung eines
eigenen Produktes des Lizenznehmers verwendet werden.
4. Jegliche Vervielfältigung des Begleitmaterials, der Datenträger, der Software sowie der
Daten, insbesondere das Kopieren auf Datenträger sowie das Bereitstellen zur und/oder
Übertragen per Datenfernübertragung ist untersagt. Ausgenommen hiervon sind die
einmalige Installation der Software von den mitgelieferten Datenträgern auf die Festplatte,
die mit der Nutzung gemäß § 2 Abs. 1 einhergehenden, unabdingbaren flüchtigen
Vervielfältigungen sowie das Herunterladen oder Ausdrucken von Daten aus der laufenden
Anwendung heraus zum ausschließlichen persönlichen Gebrauch. Eine berechtigte
"einmalige Installation" liegt auch dann vor, wenn die Software zuvor unwiderruflich und
vollständig von dem Rechner, auf dem sie installiert war, gelöscht wurde und sie erst
anschließend auf demselben oder einem anderen Rechner neu installiert wird.
Benutzerhandbuch Falk Navigator 12
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  • kann ich ein Samsung Handy-Ladegerät zum Betrieb des FalkPU 550 nehmen
    Eingereicht am 9-1-2022 13:29

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