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Anhang
5. Vom Vervielfältigungsverbot ausgenommen ist ferner die Erstellung einer
Sicherheitskopie, soweit dies für die Sicherung künftiger Benutzungen der Software zum
vertraglich vorausgesetzten, ausschließlich persönlichen Gebrauch notwendig ist. Diese
Kopie ist ausdrücklich als Sicherungskopie zu kennzeichnen und darf nur als eine solche
verwendet werden. Sie muss im Besitz und unter Verschluss des Lizenznehmers bleiben.
§ 3
Weitergabe
1. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die Software, Daten und/oder das
Begleitmaterial im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Dritten zu vermieten.
2. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die Software, Daten und/oder das
Begleitmaterial im Rahmen einer gewerblichen oder nicht-gewerblichen Tätigkeit Dritten
zugänglich zu machen, zu verbreiten und/oder öffentlich wiederzugeben.
3. Der Lizenznehmer ist jedoch dann zur Weitergabe der Originaldatenträger mit der
Software, den Datenund des Begleitmaterials berechtigt, wenn er
a) die installierte Software und alle eventuell gespeicherten Datenbestände und etwaige
Sicherungskopien gelöscht hat,
b) wenn der Dritte sich schriftlich unmittelbar gegenüber den Lizenzgebern verpflichtet, die
vorliegenden Lizenzbedingungen einzuhalten,
c) dem Lizenzgeber diese schriftliche Einverständniserklärung übersandt wird und
d) der Lizenznehmer die Software, Daten und das Begleitmaterial vollständig an den
Empfänger ohne Zurückbehaltung jeglicher Kopien übergeben hat.
§ 4
Gewährleistung
1. Der Lizenznehmer hat offensichtliche Mängel innerhalb einer angemessen Frist und
schriftlich mit genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Die Mängelrüge hat dabei
ausschließlich gegenüber einem der oben genannten Lizenzgeber – nach Wahl des
Lizenznehmers - zu erfolgen. Verspätete oder unbegründete Rügen offensichtlicher Mängel
befreien den Lizenzgeber von seinen Leistungspflichten. Soweit der Lizenzgeber bei vom
Lizenznehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich erhobenen, unbegründeten Mängelrügen
dennoch tätig wird, sind sie berechtigt, dem Lizenznehmer den Aufwand in Rechnung zu
stellen. Soweit der Lizenznehmer Kaufmann ist, hat er über die Verpflichtung aus Satz 1
hinaus die Lieferungen und Leistungen der Lizenzgeber unverzüglich zu untersuchen und
erkannte Mängel unverzüglich schriftlich und mit möglichst genauer Beschreibung des
Mangels zu rügen.
2. Der Lizenzgeber leistet Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen entsprechend den
Programmbeschreibungen und Vertragsunterlagen fehlerfrei ausführbar sind. Fehler, die nur
zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit der Software führen, berechtigen nicht zur
Minderung des Entgelts für die erfolgte Einräumung der Nutzungsrechte am
Vertragsgegenstand oder zum Rücktritt vom Vertrag.
3. Außerhalb der Gewährleistungsansprüche besteht kein Anspruch des Lizenznehmers
gegen den Lizenzgeber auf Aktualisierung der Software und/oder Daten.
Benutzerhandbuch Falk Navigator 12
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  • kann ich ein Samsung Handy-Ladegerät zum Betrieb des FalkPU 550 nehmen
    Eingereicht am 9-1-2022 13:29

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