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2. Allgemeine Hinweise, Sicherheitshinweise
Nationale und Europäische Normen, örtliche und
baurechtliche Vorschriften sowie
feuerpolizeiliche Bestimmungen sind
einzuhalten.
Zur Aufstellung Ihres Ofens sind grundsätzlich
die brandschutzbehördlichen Vorschriften bzw.
die am Aufstellungsort gültige Landesbauver-
ordnung zu beachten, als auch Absprache mit
dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermei-
ster (Bezirkskaminkehrermeister) zu halten.
Dieser prüft auch den vorschriftsgemäßen
Anschluß des Gerätes am Kamin.
Für Ihren Dauerbrandofen wurden alle vom
Gesetzgeber verordneten Prüfungen
durchgeführt. Die vorgeschriebenen Kennwerte
bezüglich feuerungstechnischem Wirkungsgrad
und Rauchgasemissionen werden eingehalten.
Ihr in dieser Anleitung beschriebener
Dauerbrandofen ist gemäß EN 13240
(„Raumheizer für feste Brennstoffe") geprüft.
Dauerbrandöfen dürfen an einen mehrfach
belegten Schornstein angeschlossen werden,
falls die Schornsteinabmessung nach DIN 4705
Teil 2 dies zuläßt.
Der Dauerbrandofen ist eine Zeitbrand-
Feuerstätte.
Die Heiz- und Aschetüren dürfen nur zur Brenn-
stoffaufgabe und zur Entaschung geöffnet
werden. Sonst sind diese - auch bei nicht
betriebenem Ofen - geschlossen zu halten, um
eine Beeinträchtigung anderer Feuerstätten und
damit verbundene Gefahren zu vermeiden.
Fenster und Türen des Aufstellungsraumes
dürfen wegen der notwendigen
Verbrennungsluftzufuhr nicht zu dicht schließen.
Eine ausreichende Frischluftzufuhr zum
Aufstellungsraum muß gewährleistet sein.
Achtung! Der Dauerbrandofen darf nicht im
gemeinsamen Betrieb von kontrollierten
Wohnungsbe- und Entlüftungsanlagen in
Betrieb genommen werden.
Die Aschetür darf einzig und allein nur zum Ent-
aschen des Ofens geöffnet werden. Während
des Betriebes (dies gilt auch für den
Anheizvorgang) darf die Aschetür aus
Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden.
Durch den Abbrand von Brennmaterialien wird
Wärmeenergie frei, die zu einer starken
Erhitzung der Oberflächen des Heizgerätes
(Türen, Tür- und Bediengriffe, Sichtfenster-
scheiben, Seitenwände, Vorderwand,
Rauchrohre) führt. Die Berührung dieser Teile
ohne entsprechenden Bedienungsgriff („Kalte
Hand“) ist zu vermeiden! Eine „Kalte Hand“ wird
mit dem Dauerbrandofen ausgeliefert (siehe
Kapitel 5.8).
Tragen Sie beim Beheizen Ihres
Dauerbrandofens keine weiten oder leicht
brennbaren Kleidungsstücke!
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff
verwendet, kann es aufgrund von Ablagerungen
im Schornstein zu einem Schornsteinbrand
kommen. Verschließen Sie sofort alle
Luftöffnungen im Ofen und informieren Sie die
Feuerwehr. Nach dem Ausbrennen des
Schornsteines diesen vom Fachmann auf Risse
bzw. Undichtheiten überprüfen lassen.
3. Ofengröße, Raumheizvermögen und
Daten zur Berechnung der Schornsteinab-
messung nach DIN 4705 Teil 2
Die Ofengröße muß dem Wärmebedarf des zu
beheizenden Raumes entsprechen. Die nach-
stehenden Tabellen geben das Raum-
heizvermögen Ihres Ofens an.
Raumheizvermögen nach DIN 18893 in m³ für
Gebäude, deren Wärmedämmung nicht den
Anforderungen der Wärmeschutzverordnung
entspricht (Zeitheizung bedeutet, daß die
regelmäßige Unterbrechung des Heizbetriebes
nicht länger als 8 Stunden dauert):
Ofengröße/Typ
Heizbedingungen .10 .12 .15
Dauerheizun
g 113 m³ 165 m³ 206 m³
günstig (leicht zu
erwärmender
Raum) Zeitheizung 75 m³ 110 m³ 138 m³
Dauerheizun
g 67 m³ 95 m³ 120 m³
weniger günstig Zeitheizung 45 m³ 64 m³ 80 m³
Dauerheizun
g 44 m3 65 m³ 82 m³
ungünstig
(schwer zu
erwärmender
Raum) Zeitheizung 30 m³ 44 m³ 55 m³
Raumheizvermögen nach ÖNORM M 7521 in m³:
Ofengröße/Typ
.10 .12 .15
Raumheizvermögen bei
Dauerheizung 100 m³ 130 m³ 180 m³
Daten zur Berechnung der Schornstein-
abmessungen nach DIN 4705 Teil 2:
Ofengröße/Typ .10 .12 .15
Kohle 3,0 4,52 4,73 Abgasmassenstrom [g/s] Holz 8,0 8,3 9,0
Abgastemperatur am Stutzen des
Wärmeerzeugers [°C] 280 308 328
Mindestförderdruck bei
Nennwärmeleistung [Pa] 16 16 17
Mindestförderdruck bei 0,8-facher
Nennwärmeleistung [Pa] 12 12 12
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