anderen derartigen Räumen in Verbindung
stehen. Es gelten nur Räume derselben
Wohnung oder Nutzungseinheit. Reicht dies
nicht aus muß der Aufstellraum eine
Verbrennungsluftleitung haben die ins Freie
führt und der Feuerstätte mindestens 360 m³/h
Verbrennungsluft je m² Feuerrraumöffnung
zuführt. Sind andere Feuerstätten im gleichen
Verbrennungsluftverbund so müssen
Heizeinsätzen mindestens 540 m³/h
Verbrennungsluft je m² Feuerraumöffnung und
anderen Feuerstätten außerdem mindestens
1,6 m³ Verbrennungsluft je Stunde und je kW
Gesamtnennwärmeleistung bei einem
rechnerischen Druckunterschied von 4 Pa
gegenüber dem Freien zuströmen können
(Außer Betracht bleiben Feuerstätten, die
Raumluftunabhängig sind, keiner Abgasanlage
bedürfen oder sich in Räumen befinden, von
denen die Betriebssicherheit der Heizeinsätze
nicht gefährdet werden kann).
- Wir empfehlen, die Verbrennungsluft dem
Kamineinsatz im Bereich des
Konvektionsraumes zuzuführen.
- Entsprechend den Landesbauordnungen sind
Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit
mehr als zwei Vollgeschossen und
Verbrennungsluftleitungen, die Brandwände
überbrücken, so herzustellen, daß Feuer und
Rauch nicht in andere Geschosse oder
Brandabschnitte übertragen werden können.
- Bei der Auslegung der
Verbrennungsluftleitungen sind Widerstände
zu berücksichtigen, insbesondere gilt dies bei
Einbau von Bögen und Umlenkungen bzw.
langen Leitungen.
4. Geeigneter Schornstein:
Bevor der Heizeinsatz errichtet wird, muß der
zuständige Bezirksschornsteinfegermeister bzw.
Bezirkskaminkehrermeister informiert werden.
Sollte der Kamineinsatz an einen schon
vorhandenen Schornstein angeschlossen werden,
muß dieser gekehrt und vom Schornsteinfeger
bzw. Kaminkehrer auf Zustand und Dichtheit
überprüft werden. Er stellt desweiteren fest, ob der
Schornstein für den Anschluß des Heizeinsatzes
geeignet ist.
Ist kein Schornstein vorhanden bzw. der
vorhandene Schornstein nicht geeignet, legt der
Bezirksschornsteinfegermeister bzw.
Bezirkskaminkehrermeister die Abmessungen des
neu zu errichtenden Schornstein nach DIN 4705
Teil 1 und Teil 2 fest.
Die wirksame Schornsteinhöhe ausgehend von der
Abgaseinführung muß mindestens 4 m betragen.
5. Daten zur Schornsteinberechnung:
Zur Bemessung des Schornsteins nach DIN 4705 gelten folgende Daten:
Betrieb mit geschlossenem Feuerraum: