7. Aufstellung des Kamineinsatzes und Anschluß an den Schornstein
7.1 Verbindungsstück (Abgasrohr):
Das Verbindungsstück muß mit Schornstein und
Kamineinsatz technisch abgestimmt und
entsprechend den Anforderungen der DIN 18160
Teil 2 ausgeführt sein.
Bei metallischen Verbindungsstücken muß die
Wandstärke mindestens 2 mm betragen.
Führt das Verbindungsstück durch Bauteile mit
brennbaren Baustoffen (z.B. zu schützende
Wände), so sind Schutzmaßnahmen entsprechend
DIN 18160 Teil 1 und Teil 2 vorzunehmen.
7.2 Schutz der Aufstelldecke (Boden):
Aufstelldecken ohne ausreichende Querverteilung
(z.B. Holzdecken) müssen durch eine zusätzliche
6 cm dicke, bewährte Betonplatte und einer 6 cm
dicken Wärmedämmschicht nach AGI-Arbeitsblatt
Q 132 im Bereich des Heizeinsatzes geschützt
werden. Wir empfehlen Ihnen einen Statiker zu
Rate zu ziehen.
Besitzt der Aufstellboden eine ausreichende
Querverteilung reicht eine 6 cm dicke
Wärmedämmschicht aus.
7.3 Fußboden vor dem Kamineinsatz:
Vor dem Heizeinsatz muß der Fußboden aus
brennbaren Materialien durch einen ausreichend
dicken Belag aus nicht brennbaren Baustoffen
geschützt oder ersetzt werden. Dabei betragen die
Mindestabmessungen dieser nicht brennbaren
Fläche von der Feuerraumöffnung:
Nach vorne entsprechend der Höhe (H) des
Feuerraumbodens über dem Fußboden zuzüglich
300 mm, jedoch mindestens 500 mm.
Nach den Seiten entsprechend der Höhe (H) des
Feuerraumbodens über dem Fußboden zuzüglich
200 mm, jedoch mindestens 300 mm.