7.7 Zulässiges Wärmedämm- und
Vormauerungsmaterial
(Mindestanforderungen):
1. Dämmstoffe: Dämmstoffe nach AGI Arbeitsblatt
Q 132: 12.07.21.70.09 (=Dämmstoffkennziffer).
Dies bedeutet: Dämmstoffgruppe 12, Art:
Steinwolle,
Lieferform Gruppe 07, Form: Platten,
Wärmeleitfähigkeit Gruppe 21, Lieferform:
G.-Kurve 2
Obere Anwendungsgrenztemperatur
Gruppe 70 entspricht 700°C
Nennrohdichte Gruppe 9 entspricht 90
kg/m³
2. Vormauerung:
Mauerziegel nach DIN 105 Teil 1 und Teil
3
Mauersteine nach DIN 106 Teil 1, DIN
4163, DIN 18151 oder DIN 18152
Wandbauplatten nach DIN 4166, DIN
18162 oder DIN 18163
3. Alternative Vormauerung und
Dämmstoffmaterialien:
Diese besitzen die Zulassung des Deutschen
Instituts für Bautechnik, Berlin (DIBt). Sie erfüllen
auch meistens die Anforderung an
Wärmedämmung und Vormauerung in einem
Baustoff. Erfragen Sie näheres zu diesen
Baustoffen im Fachhandel.
8. Montage des Kamineinsatzes:
Nachdem die Wärmedämmung gemäß den
Einbauvorschriften ausgeführt ist, kann der
Kamineinsatz auf den vorbereiteten Untergrund
gestellt werden. Mit den Einstellschrauben wird der
Kamineinsatz ausgerichtet und mit dem
Verbindungsstück (Rauchrohr) am Schornstein
angeschlossen.
Der Kaminanschluß ist ordnungsgemäß nach DIN
18160 Teil 1 und Teil 2 auszuführen (siehe Seite
5, Abschnitt 7.1).
8.1 Dehnungsfuge:
Zwischen Einsatz und Verkleidung ist eine
Dehnungsfuge vorzusehen, die durch Dichtschnur
oder Dichtungsband geschlossen wird.
8.2 Verkleidung:
Die raumseitige Verkleidung des Kamineinsatzes
muß aus nicht brennbaren Materialien der
Brandschutzklasse A1 bestehen
(z.B. Kachelsteine, Putz auf
Putzträgern, Metall oder keramische
Ofenkachel). Zwischen Verkleidung
und Kamineinsatz darf
keine direkte
Verbindung bestehen.
Achtung! Die Verkleidung
der Kaminschürze darf nur
auf einen separaten
Tragrahmen aufliegen, dieser wird normalerweise
an der Wand befestigt.
8.3 Konvektionsluftöffnungen:
Der freie nicht verschließbare Querschnitt für die
Zulufteintritts- und Zuluftaustrittsöffnungen muß
jeweils mindestens 600 cm2 betragen.
Achtung: Nach dem Aufbau des gesamten Kamins
darf weder der Konvektionslufteintritt noch der –
austritt durch irgendwelche Bauteile behindert
werden. Um einen Wärmestau zu vermeiden,
müssen darüber hinaus Konvektionslufteintritts-
und -austrittsöffnungen bzw. –gitter während des
Heizbetriebes stets offen sein. In solche
Öffnungen dürfen keine verschließbaren Gitter,
Lamellen, Jalousien und dgl. eingebaut werden.
Konvektionsluftquerschnitte zwischen Heizeinsatz
und Verkleidung sowie rückseitiger Dämmung:
Freier Mindestabstand zwischen Kamineinsatz und
seitlicher Verkleidung aus nicht brennbarem
Material: 60mm.
Freier Mindestabstand zwischen Kamineinsatz und
rückseitiger Dämmung bzw. Stellwand aus nicht
brennbarem Material: 100mm.
Bemerkung: Dieser oben angegebene
Mindestabstand muß über die gesamte Höhe des
Kamineinsatzes auf der jeweils gesamten Breite
eingehalten werden, damit die Konvektionsluft frei
durchströmen kann.
8.4 Konvektionsluftraum:
Da der Kamineinsatz keine vorgefertigte
Konvektionsluftraumvorrichtung besitzt, ist
zwischen Kamineinsatz und Wärmedämmschicht
nach hinten und zu beiden Seiten ein Abstand von
100 mm zu berücksichtigen. Die
Wärmedämmschicht muß als
Strahlungsschutzausgleich und Schutz vor
Faserflug mit einem dichten Blechmantel aus
verzinkten Blech verkleidet werden.
Die Konvektionsluftöffnungen müssen den oben
genannten Querschnitt mindestens entsprechen.