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Garantiekarte
Die Garantiezeit beträgt 3 Jahre und beginnt am Tag des Kaufs bzw. am Tag der
Übergabe der Ware. Für die Geltendmachung von Garantieansprüchen sind die
Vorlage des Kassabons sowie die Ausfüllung der Garantiekarte dringend erforderlich.
Bitte bewahren Sie den Kassabon und die Garantiekarte daher auf!
Der Hersteller garantiert die kostenfreie Behebung von Mängeln, die auf Materialoder
Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, nach Wahl des Herstellers durch Reparatur,
Umtausch oder Geldrückgabe. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die
durch einen Unfall, durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Blitz, Wasser, Feuer
etc.), unsachgemäße Benützung oder Transport, Missachtung der Sicherheits- und
Wartungsvorschriften oder durch sonstige unsachgemäße Bearbeitung oder Verän-
derung verursacht wurden.
Die Garantiezeit für Verschleiß- und Verbrauchsteile bei normalem und ordnungs-
gemäßen Gebrauch (z.B.: Leuchtmittel, Akkus, Reifen etc.) beträgt 6 Monate. Spuren
des täglichen Gebrauches (Kratzer, Dellen etc.) stellen keinen Garantiefall dar.
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Übergebers wird durch diese Garantie
nicht eingeschränkt. Die Garantiezeit kann nur verlängert werden, wenn dies eine
gesetzliche Norm vorsieht. In den Ländern, in denen eine (zwingende) Garantie und/
oder eine Ersatzteillagerhaltung und/oder eine Schadenersatzregelung gesetzlich
vorgeschrieben sind, gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbedingungen.
Das Serviceunternehmen und der Verkäufer übernehmen bei Reparaturannahme
keine Haftung für eventuell auf dem Produkt vom Übergeber gespeicherte Daten oder
Einstellungen.
Nach Ablauf der Garantiezeit haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das defekte Gerät
zwecks Reparatur an die Servicestelle zu senden. Nach Ablauf der Garantiezeit
anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig. Sollten die Reparatur oder der Kosten-
voranschlag für Sie nicht kostenfrei sein, werden Sie jedenfalls vorher verständigt.