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eine Lizenz von Lexmark für die simultane Verwendung des Softwareprogramms besitzen, müssen Sie die Anzahl
der autorisierten Benutzer auf die in Ihrer Vereinbarung mit Lexmark festgelegte Anzahl beschränken. Sie dürfen
die Komponenten der Software nicht zur Verwendung auf mehreren Computern aufteilen. Sie stimmen zu, das
Softwareprogramm weder ganz noch teilweise auf eine Weise auszuführen, die das Erscheinungsbild von
Marken, Markennamen, Ausstattungsrechten oder Hinweisen auf geistiges Eigentum, die auf dem
Computerbildschirm im Allgemeinen bei Verwendung des Softwareprogramms angezeigt werden, außer Kraft
setzt, ändert, entfernt, verdeckt, modifiziert oder reduziert.
b Kopieren. Eine (1) Kopie des Softwareprogramms darf ausschließlich zum Zwecke der Sicherung, Archivierung
oder Installation erstellt werden, vorausgesetzt, die Kopie enthält alle Hinweise bezüglich des Eigentümers des
ursprünglichen Softwareprogramms. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht auf ein öffentliches Netzwerk
oder ein Händlernetzwerk kopieren.
c Vorbehalt der Rechte. Das Softwareprogramm, einschließlich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich geschützt
und in Besitz von Lexmark International, Inc. und/oder seinen Händlern. Lexmark behält sich alle nicht
ausdrücklich in dieser Softwarelizenzvereinbarung gewährten Rechte vor.
d Freeware. Ungeachtet der Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung erhalten Sie
eine Lizenz für die Teile des Softwareprogramms oder das gesamte Softwareprogramm, das unter öffentlicher
Lizenz von Drittanbietern ("Freeware") bereitgestellt wird. Die erhaltene Lizenz unterliegt den Bestimmungen
und Bedingungen der mit der Freeware gelieferten Softwarelizenzvereinbarung, ob in Form einer
eigenständigen Vereinbarung, einer gepackten Lizenz oder einer elektronischen Lizenzvereinbarung beim
Herunterladen oder Installieren. Ihre Verwendung der Freeware wird gänzlich durch die Bestimmungen und
Bedingungen einer derartigen Lizenz geregelt.
6 ÜBERTRAGUNG. Sie dürfen das Softwareprogramm an einen anderen Endbenutzer übertragen. Bei einer
Übertragung müssen alle Softwarekomponenten, Medien, gedruckten Materialien und diese
Softwarelizenzvereinbarung oder deren Komponenten enthalten sein. Bei der Übertragung darf es sich nicht um
eine indirekte Übertragung handeln, wie z. B. eine Kommission. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der
das übertragene Softwareprogramm erhält, allen Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung zustimmen.
Nach der Übertragung des Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch gekündigt. Sie dürfen das
Softwareprogramm lediglich im in dieser Softwarelizenzvereinbarung vereinbarten Umfang vermieten,
unterlizenzieren oder zuweisen.
7 AKTUALISIERUNGEN. Sie müssen eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm besitzen, das von Lexmark
für die Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm zu verwenden.
Nach der Aktualisierung dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprogramm nicht mehr verwenden, das die Grundlage
für die Aktualisierung darstellte.
8 KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht bearbeiten, entschlüsseln,
verändern, rekonstruieren, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig übersetzen bzw. andere dabei
unterstützen oder es ihnen erleichtern, außer in dem ausdrücklich durch geltendes Gesetz erlaubten Umfang zum
Zweck der Interoperabilität, Fehlerkorrektur und Sicherheitsüberprüfung. Falls Sie die Rechte dazu besitzen, müssen
Sie Lexmark schriftlich über jeden Versuch einer Rekonstruktion, einer Disassemblierung oder neuen Kompilierung
informieren. Sie dürfen das Softwareprogramm nur entschlüsseln, wenn es für die rechtmäßige Verwendung des
Softwareprogramms erforderlich ist.
9 ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Diese Softwarelizenzvereinbarung gilt für Aktualisierungen oder Erweiterungen zum
ursprünglichen von Lexmark bereitgestellten Softwareprogramm, falls Lexmark keine anderen Bestimmungen
gemeinsam mit der Aktualisierung oder der Erweiterung bereitstellt.
10 LAUFZEIT. Diese Softwarelizenzvereinbarung ist gültig, solange sie nicht gekündigt oder abgelehnt wird. Sie dürfen
diese Lizenz jederzeit ablehnen oder kündigen, indem Sie alle Kopien dieses Softwareprogramms sowie alle
Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügte Bestandteile in jeglicher Form oder wie anderweitig
hierin beschrieben zerstören. Lexmark darf die Lizenz kündigen, falls Sie Bestimmungen dieser
Softwarelizenzvereinbarung nicht einhalten. Bei einer derartigen Kündigung stimmen Sie zu, alle Kopien des
Softwareprogramms mit allen Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügten Bestandteilen in
jeglicher Form zu zerstören.
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