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11 STEUERN. Sie stimmen zu, dass Sie für die Bezahlung sämtlicher Steuern verantwortlich sind einschließlich, aber
nicht beschränkt auf sämtliche Steuern auf Waren, Dienstleistungen und persönliches Eigentum, die aus dieser
Softwarelizenzvereinbarung oder der Verwendung dieses Softwareprogramms resultieren.
12 HANDLUNGSEINSCHRÄNKUNG. Eine sich aus dieser Softwarelizenzvereinbarung ergebende Klage muss von beiden
Parteien innerhalb von zwei Jahren nach Klagegrund eingereicht werden, sofern dies nicht nach geltendem Recht
anders geregelt ist.
13 GELTENDES RECHT. Diese Softwarelizenzvereinbarung unterliegt deutschem Recht. Es darf keine
Auswahlmöglichkeit der gesetzlichen Bestimmungen eines Rechtssystems geben. Das UN-Kaufrecht (Convention
on Contracts for the International Sale of Goods – CISG) besitzt keine Gültigkeit.
14 REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN - BESCHRÄNKTE RECHTE. Das Softwareprogramm wurde vollständig mit
privaten Mitteln entwickelt. Die Rechte der Regierung der USA zur Verwendung des Softwareprogramms sind in
dieser Softwarelizenzvereinbarung festgelegt und werden durch DFARS 252.227-7014 sowie ähnliche FAR
Bestimmungen (oder entsprechende behördliche Anordnungen oder Vertragsklauseln) eingeschränkt.
15 EINWILLIGUNG ZUR VERWENDUNG VON DATEN. Sie stimmen zu, dass Lexmark, zugehörige Tochterunternehmen
und Bevollmächtigte Daten sammeln und verwenden dürfen, die Sie in Zusammenhang mit Dienstleistungen in
Verbindung mit dem Softwareprogramm und wenn von Ihnen angefordert bereitstellen. Lexmark erklärt, diese
Daten in keiner Form zu verwenden, in der Sie persönlich identifiziert werden können, außer es ist zum Bereitstellen
derartiger Dienstleistungen erforderlich.
16 EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Sie dürfen (a) das Softwareprogramm oder ein direktes Produkt davon nicht unter
Missachtung geltender Exportgesetze erwerben, versenden, übertragen bzw. direkt oder indirekt erneut
exportieren und (b) die Verwendung des Softwareprogramms nicht zu Zwecken erlauben, die durch solche
Exportgesetze verboten sind, einschlilich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung nuklearer, chemischer oder
biologischer Waffen.
17 ELEKTRONISCHE VERTRAGSVEREINBARUNG. Sie und Lexmark einigen sich auf das Treffen dieser
Softwarelizenzvereinbarung auf elektronischem Weg. Dies bedeutet, wenn Sie auf die Schaltfläche "Zustimmen"
oder "Ich stimme zu" auf dieser Seite klicken oder dieses Produkt verwenden, bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu
den Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung und dass Sie dies mit der Absicht tun,
einen Vertrag mit Lexmark zu "unterzeichnen".
18 FÄHIGKEIT UND BEFUGNIS ZUM SCHLIESSEN EINES VERTRAGS. Sie erklären für den Fall, dass Sie dieser
Softwarelizenzvereinbarung zustimmen, dass Sie volljährig sind und ggf. von Ihrem Arbeitgeber oder Auftraggeber
ordnungsgemäß befugt sind, diesen Vertrag einzugehen.
19 GESAMTE VEREINBARUNG. Diese Softwarelizenzvereinbarung (einschließlich sämtlicher Anhänge und
Ergänzungen zu dieser Softwarelizenzvereinbarung, die im Softwareprogramm enthalten ist) stellt die vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und Lexmark bezüglich des Softwareprogramms dar. Falls es in dieser Vereinbarung
nicht anders vorgesehen ist, ersetzen diese Bestimmungen und Bedingungen alle vorher oder gleichzeitig
geschlossenen mündlichen oder schriftlichen Abmachungen, Vorschläge und Darstellungen im Hinblick auf das
Softwareprogramm oder andere von dieser Softwarelizenzvereinbarung abgedeckte Themen (außer diese
irrelevanten Bestimmungen widersprechen nicht den Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung und auch
keiner anderen schriftlichen Vereinbarung, die von Ihnen und Lexmark in Bezug auf die Verwendung des
Softwareprogramms getroffen wurde). Die Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung gelten, falls
Richtlinien oder Kundenservice-Programme von Lexmark den Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung
widersprechen.
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