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CE-BESTIMMUNGEN
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Hinweis:
Dieses Fahrzeug entspricht den ein-
schlägigen Anforderungen der EG-
Richtlinie 93/42 EWG.
Störungen durch hochfrequente Strah-
lungen anderer elektronischer Geräte
sind jedoch nicht auszuschließen.
Hochfrequente Strahlungen treten z.
B. im Bereich von Radar- und Sende-
anlagen, bei Funkgeräten aller Art und
Funktelefonen auf. Reagiert der SCOO-
TER im Störfall unkontrolliert oder
werden andere elektronische Geräte
durch den SCOOTER gestört, sofort
anhalten und das Fahrzeug ausschal-
ten.
☞ Hinweis:
Der SCOOTER kann hochempfind-
liche, elektromagnetische Felder
anderer elektronischer Geräte stö-
ren, wie z. B. Anti-Diebstahl Vor-
richtungen in Kaufhäusern.
Der Anschluss anderer Geräte kann
ebenso Störungen hervorrufen.
!
Achtung:
SCOOTER grundsätzlich nicht in un-
mittelbarer Umgebung medizini-
scher Geräte mit hohem Gefähr-
dungspotential und/oder lebenser-
haltender Funktion sowie
Diagnosegeräten betreiben.
Wenden Sie sich zuerst an Ihre Versi-
cherung. Sie erhalten dort ein Versi-
cherungskennzeichen (Mofakennzei-
chen), das hinten an der Heckverklei-
dung mit zwei Schrauben anzubrin-
gen ist.
Der so ausgerüstete SCOOTER ist dann
der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle vor-
zuführen. Das Betriebserlaubnisgutach-
ten wird dort auf Übereinstimmung
mit dem SCOOTER kontrolliert und
abgestempelt.
Das Beantragen der Betriebserlaubnis
ist abhängig von der entsprechenden
Kfz-Zulassungsstelle.
Im allgemeinen reicht es aus, das Be-
triebserlaubnisgutachten zu der örtli-
chen Kfz-Zulassungsstelle zu senden
um die Betriebserlaubnis zu beantra-
gen.
Die abgestempelte Betriebserlaubnis
wird anschließend zugeschickt.
Ein klärendes Telefongespräch vorab
kann Ihnen unnötige Wege ersparen.
Danach darf der SCOOTER im öffentli-
chen Straßenverkehr gemäß der Stra-
ßenverkehrsordnung (StVO bzw.
StVZO) gefahren werden.
☞ Hinweis:
Jede Änderung des so zugelassenen
SCOOTER’s führt zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis.