Teil 1
• Laut StVO und StVZO dürfen Kinder unter 7 Jahren und bis zu 22 kg nur von mindestens 16
Jahre alten Personen auf Fahrrädern befördert werden, wenn für die Kinder besondere
Sitze vorhanden sind.
• Benutzen Sie nur Kindersitze, die der DIN EN 14344 entsprechen. Beachten Sie unbedingt
die Gebrauchsinformation des Kindersitz-Herstellers. Bei Verwendung eines Kindersitzes
sind alle unter dem Sattel befindlichen Federringe zu umhüllen, damit das Einklemmen v o n
Fingern vermieden wird.
• Unter Spannung stehende Teile (z.B. Federelement im Rahmen oder Spanngurt am
Gepäckträger) müssen mit Vorsicht behandelt werden (Verletzungsgefahr)!
• Bei Austausch von Komponenten durch den Kunden dürfen nur Originalteile des Herstellers
verwendet werden (Nichtbeachtung führt zu Garantieverlust).
• Zur bestimmungsmäßigen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vor-
geschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
• Bitte tragen Sie stets Schuhwerk, welches Ihnen einen angemessen Halt auf der Pedaltritt
fläche, insbesondere auch bei Nässe ermöglicht.
• Montieren Sie an Sattelstützen keinen Kindersitz und keine Anhängekupplung. Dies kann zu
Rahmenschäden, bis hin zum Bruch führen.
• Extremeinsätze (Sprünge etc.) sind mit diesem Modell keinesfalls zulässig!
• Durch Unfall oder unsachgemäße Behandlung verbogene oder beschädigte Bauteile müs-
sen wegen Bruchgefahr sofort ersetzt werden.
Allgemeine Hinweise zu Ihrer Sicherheit - 7
Allgemeine Hinweise zu Ihrer Sicherheit