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6.1. Der Nutzer ist berechtigt, das Softwareprodukt immer nur auf genau einem
Gerät (Desktop-Computer, Handheld-Computer, tragbarer Computer,
Navigationsgerät) zu installieren, es zu betreiben und eine Kopie davon zu
verwenden.
6.2. Es ist dem Nutzer gestattet, eine Sicherheitskopie des Softwareproduktes zu
erstellen. Sofern jedoch das Softwareprodukt nach der Installation ohne den
ursprünglichen Datenträger funktionsfähig ist, gilt das Exemplar auf dem
ursprünglichen Datenträger als Sicherheitskopie. Andernfalls ist der Nutzer nur dann
zur Verwendung der Sicherheitskopie berechtigt, wenn das Originalexemplar zur
bestimmungs- und ordnungsgemäßen Nutzung unbestreitbar und nachweisbar
untauglich geworden ist.
7. Nutzungsbeschränkungen
7.1. Der Nutzer ist nicht berechtigt,
7.1.1. das Softwareprodukt zu vervielfältigen (eine Kopie davon zu machen);
7.1.2. es entgeltlich oder unentgeltlich zu verleihen, zu vermieten, zu vertreiben oder
an Dritte weiterzugeben;
7.1.3. das Softwareprodukt zu übersetzen (einschließlich der Übersetzung
(Kompilierung) in andere Programmiersprachen);
7.1.4. das Softwareprodukt zu dekompilieren;
7.1.5. das Softwareprodukt (ganz oder teilweise) zu modifizieren, auszuweiten,
umzuwandeln, aufzuteilen, mit anderen Produkten zu verbinden, in anderen
Produkten zu installieren oder zu verwenden, auch nicht mit der Absicht, es mit
anderen Produkten zusammenarbeiten zu lassen;
7.1.6. abgesehen von der Verwendung des Computerprogramms Daten aus der im
Softwareprodukt enthaltenen Kartendatenbank abzurufen, die Kartendatenbank zu
dekompilieren, sie als Ganzes, Teile davon oder die darin gespeicherte
Datengruppen zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, auszuweiten,
umzuwandeln oder die Datenbank in anderen Produkten zu installieren, auch nicht
mit der Absicht, sie mit anderen Produkten zusammenarbeiten zu lassen;
8. Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung
8.1. Der Lizenzgeber teilt dem Nutzer hiermit mit, dass der Lizenzgeber angesichts
des Wesens des Softwareproduktes und der Grenzen der Technik keine Gewähr für
die absolute Fehlerfreiheit des Softwareproduktes übernimmt, obwohl bei der
Herstellung besagten Produktes mit größter Sorgfalt vorgegangen wurde. Darüber
hinaus belasten den Lizenzgeber keinerlei vertragliche Verpflichtungen, im Sinne
derer das vom Nutzer erworbene Softwareprodukt absolut fehlerfrei zu sein hat.
8.2. Der Lizenzgeber gibt keine Garantie dafür ab, dass das Softwareprodukt für
jeglichen vom Lizenzgeber oder Nutzer definierten Zweck geeignet ist, und garantiert
auch nicht, dass das Softwareprodukt mit allen anderen Systemen, Geräten oder
Produkten (z.B. Software oder Hardware) zusammen funktionieren kann.