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8.3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch Mängel des
Softwareproduktes (einschließlich Fehler des Computerprogramms, der Unterlagen
und der Kartendatenbank) entstehen.
8.4. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für Schäden aufgrund der
Ungeeignetheit des Softwareproduktes für einen bestimmten Zweck, oder die
fehlerhafte oder fehlende Zusammenarbeit desselben mit anderen System, Geräten
oder Produkten (z.B. Software oder Hardware).
8.5. Der Lizenzgeber weist den Nutzer hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die
Einhaltung der Verkehrsvorschriften und -regeln (z.B. die Anwendung
vorgeschriebener und/oder sinnvoller und geeigneter Sicherheitsmaßnahmen,
angebrachte und allgemein erwartete Aufmerksamkeit und Vorsicht in der
gegebenen Situation, und besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht während der
Nutzung des Softwareproduktes) bei der Verwendung des Softwareproduktes im
Straßenverkehr in der alleinigen Verantwortung des Nutzers liegt; der Lizenzgeber
haftet nicht für in Zusammenhang mit dem Gebrauch des Softwareproduktes im
Straßenverkehr entstandene Schäden.
8.6. Durch Abschließen des vorliegenden Vertrages nimmt der Nutzer die unter
Punkt 8 angeführten Informationen ausdrücklich zur Kenntnis.
9. Strafmaßnahmen
9.1. Der Lizenzgeber teilt dem Nutzer hiermit mit, dass der Lizenzgeber gemäß der
Bestimmungen des ungarischen Urheberrechts im Falle einer Verletzung dieser
Rechte dazu berechtigt ist,
9.1.1. das Anerkenntnis einer solchen Rechtsverletzung gerichtlich einzuklagen;
9.1.2. das Unterlassen der Rechtsverletzung zu fordern und die rechtswidrig
handelnde Person dementsprechend anzuweisen;
9.1.3. eine angemessene Entschädigung durch die rechtswidrig handelnde Person
einzuklagen (auch auf öffentlichem Wege auf Kosten der rechtswidrig handelnden
Person);
9.1.4. die Gewinne aus dem aufgrund der Rechtsverletzung entstandenen
Vermögenszuwachs einzufordern;
9.1.5. ein Unterlassen der Rechtsverletzung und die Wiederherstellung des vor der
Rechtsverletzung herrschenden Zustands auf Kosten der rechtswidrig handelnden
Person einzuklagen, sowie eine Vernichtung der bei der Rechtsverletzung
verwendeten Instrumente und Materialen und der durch die Rechtsverletzung
entstandenen Objekte einzufordern;
9.1.6. Schadenersatz zu fordern.
9.2. Der Lizenzgeber teilt dem Nutzer außerdem mit, dass eine Verletzung der
Urheberrechte oder ähnlicher Rechte gemäß Gesetz IV aus dem Jahre 1978 über
das Strafgesetzbuch der Republik Ungarn in einfachen Fällen mit einer Haftstrafe