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Hier folgt nun eine Übersicht mit Erläuterungen zu allen Bonusmarkern:
Niederlassungstausch (3x)
Mit Nutzung dieses Bonusmarkers darfst du die Posi-
tion der Händlersteine von 2 benachbarten, besetz-
ten Niederlassungen einer Stadt tauschen. Einer der
beiden Händlersteine muss dir gehören. Dabei spielen
die Form des geforderten Händlersteins und die Farbe des be-
nötigten Privilegs der beiden betroffenen Niederlassungen keine
Rolle. Somit dürfen auch ein Händler und ein Großhändler die
Niederlassungen tauschen. Ebenfalls darfst du dabei Niederlassun-
gen besetzen, für die du das Privileg noch nicht entwickelt hast.
Spieler Rot nutzt einen Bonusmarker
„Niederlassungstausch“, um in Perle-
berg die Niederlassung mit Spieler
Blau zu tauschen. Dies darf er tun,
obwohl er bei der Eigenschaft
Privilegium die schwarze Farbe
noch nicht freigelegt hat und obwohl
diese Niederlassung einen Großhänd-
ler fordert.
1 Eigenschaft weiterentwickeln (2x)
Dieser Bonusmarker gewährt dir, 1 Eigenschaft deiner
Wahl weiterzuentwickeln, indem du den am weites-
ten links gelegenen Händlerstein von dieser Eigen-
schaft entfernst und in deinen Vorrat legst (wie bei
Aktion E) Schritt 3b) „Eigenschaft weiterentwickeln“).
Spieler Rot nutzt den Bonusmarker „1 Eigenschaft weiterentwickeln“. Er nimmt
den am weitesten links gelegenen Großhändler von seiner Eigenschaft Liber
sophiae herunter und legt ihn in seinen Vorrat. Wählt er in seiner nächsten
Aktion „D) Eigene Händlersteine auf dem Spielplan umsetzen“, dürfte er
bereits 3 seiner Händlersteine umsetzen.
Zusätzliche Niederlassung (4x)
Bei der Aktion „E) 1 Handelsroute einrichten - 3a)
Niederlassung besetzen“ darfst du durch Einsatz die-
ses Bonusmarkers die Regeln zum Besetzen einer Nie-
derlassung wie folgt ändern:
Lege 1 deiner auf der Handelsroute platzierten Händlersteine links
neben die eingezeichneten Niederlassungen in 1 der beiden an
die Handelsroute angrenzenden Städte und gründe somit eine zu-
sätzliche Niederlassung. Einzige Voraussetzung ist, dass zumindest
die niedrigste Niederlassung bereits von einem beliebigen Spieler
(auch von dir selbst) besetzt sein muss.
Im weiteren Verlauf zählt jede zusätzliche Niederlassung bei Wer-
tungen wie jede andere. Ihre Wertigkeit ist nur niedriger als die des
Privilegium primum. Falls weitere „zusätzliche Niederlassungen“ in
dieser Stadt gegründet werden sollten, werden diese immer links
von der zuvor gegründeten zusätzlichen Niederlassung platziert.
Den Bonusmarker „Niederlassungstausch“ darfst du nicht auf sol-
che zusätzlichen Niederlassungen anwenden.
Spieler Rot richtet eine Handels-
route zwischen Bremen und Han-
nover ein. In Schritt 3a) der Ak-
tion entscheidet er sich, eine
Niederlassung in Hannover zu be-
setzen. Da dort bereits alle Nie-
derlassungen besetzt sind, setzt er
einen Bonusmarker „Zusätzliche
Niederlassung“ ein und platziert
so einen Händler der Handelsroute links neben den sich bereits in der Stadt
bendlichen. Somit ist auch Spieler Rot nun in dieser Stadt mit einer Nieder-
lassung vertreten.
+3/4 Aktionen (2x)
Dieser Bonusmarker gewährt dir 3 bzw.
4 zusätzliche Aktionen, unabhängig da-
von, wie viele du gemäß der Eigenschaft
Actiones ausführen darfst.
Bonusmarker
Zu Beginn deines Zuges müssen immer 3 Bonusmarker auf
dem Spielplan liegen. Richtest du eine Handelsroute ein, ne-
ben der ein Bonusmarker liegt, nimm diesen und lege ihn of-
fen links neben dein Spielertableau (siehe auch Seite 5 „E) 1
Handelsroute einrichten - 2) Bonusmarker nehmen“). Danach
ziehst du sofort 1 neuen Bonusmarker nach und legst ihn ver-
deckt (also mit der Tellerseite, die Brot und Fleisch mit Soße
zeigt) auf den leeren Teller deines Schreibtisches. (Dies soll
eine Erinnerungsstütze sein, damit du am Ende deines Zuges
nicht vergisst, den oder die neuen Bonusmarker zu platzieren.)
Ist der Vorrat an Bonusmarkern aufgebraucht, endet nach dieser
Aktion das Spiel sofort. (Den gerade genommenen Bonusmarker
darfst du nicht mehr einsetzen!)
Zum Abschluss deines Zuges platzierst du für jeden genommenen
Bonusmarker 1 neuen auf dem Spielplan. (Dieses Platzieren erfolgt
auch erst nach dem Einsetzen eines +3 oder +4 Aktionen Bonus-
markers.) Zum Platzieren darfst du eine beliebige Handelsroute
auswählen, mit folgenden 3 Einschränkungen:
Auf dieser Handelsroute darf sich kein Bonusmarker benden.
Auf dieser Handelsroute darf sich kein Händlerstein benden.
Zumindest 1 Niederlassung muss in einer der beiden angrenzen-
den Städte noch unbesetzt sein.
Als Hilfestellung für das eindeutige Zuordnen
eines Bonusmarkers zu einer Handelsroute dient
der kleine dunkelgraue Pfeil auf jedem Teller.
Du darfst Bonusmarker jederzeit während deines Zuges einset-
zen, jedoch nicht in derselben Aktion, in der du ihn genommen
hast. Das Einsetzen eines Bonusmarkers kostet keine Aktion. Nach
dessen einmaliger Verwendung drehe den Bonusmarker um und
lege ihn rechts neben dein Spielertableau. Dort bleibt er bis zum
Spielende liegen. Am Spielende zählen alle deine Bonusmarker
Prestigepunkte, unabhängig davon, ob sie offen oder verdeckt vor
dir liegen.
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