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Mehrfrequenzwahlverfahren: Das Mehrfrequenzwahlverfahren ist
das moderne Wählverfahren. Jeder Zifferntaste ist ein ande-
rer Ton zugeordnet.
Nebenstellenanlage (PABX), Kennziffer für Amtsholung:
Nebenstellenanlagen sind in allen größeren Betrieben üblich.
Sie bilden eine Art internes Telefonnetz. Um einen Anschluss
an das öffentliche Netz zu erhalten, muss man eine Kennzif-
fer für die Amtsholung wählen.
Papier: Standard-A4-Papier 210×297 mm, 80 g/m²
Polling: siehe Abrufempfang
Rufnummernerkennung: Wenn Sie einen Anruf erhalten, wird die
Telefonnummer des Anrufers angezeigt (nur für Deutsch-
land und Österreich).
Senderkennung: Name und Telefonnummer des Benutzers kön-
nen beinahe auf jedem Faxgerät eingegeben werden. Diese
Senderkennung wird mit dem Sendebericht ausgedruckt und
erscheint auch auf dem Gerät des Faxpartners.
Speicher: In diesem Speicher werden Faxe, die nicht ausgedruckt
wurden, aufgezeichnet.
Toner-Kartusche: Enthält das schwarze Pulver, den sogenann-
ten Toner, der mittels Hitze auf Papier aufgetragen wird. Sind
am Ausdruck helle Streifen, geht der Tonervorrat zu Ende.
Anfangs kann die Kartusche noch geschüttelt werden; sie muss
aber in der Folge ersetzt werden.
Zusätzliches Gerät, zusätzliches Telefon: Sie können Ihr Faxgerät
mit zusätzlichen Einrichtungen wie Schnurlostelefonen,
Anrufbeantwortern usw. verwenden, die an einer einzigen
Telefonleitung angeschlossen sind.
Garantie
ACHTUNG !
Anfang April hat Sagem SA die Faxgeräteaktivität der Firma
Philips aufgekauft (siehe auch www.fax.philips.com oder
www.sagem.com für weitere Infos).
Sagem SA ist seither der führende europäische Hersteller von
Faxgeräten und bietet eine komplette Produktpalette von Fax-
geräten mit Internetzugang, SMS und Multifunktionalität an.
Diese Prokuktpalette deckt die verschiedenen Bedürfnisse
unserer Privat- und Firmenkunden ab. Im Falle eines Defek-
tes wenden Sie sich bitte an Ihren Verkäufer, der Sie beraten
wird, und legen diesem den Kaufbeleg vor, den Sie zuvor von
diesem erhalten haben.
Haben Sie das Gerät direkt bei der SAGEM SA gekauft, so
gelten die folgenden Bestimmungen:
A Für das Gerät gilt zunächst einmal die sechsmonatige ge-
setzliche Sachmängelgewährleistung, deren genauer Inhalt und
Umfang in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf
den mit Ihnen geschlossenen Vertrag anzuwenden sind, näher-
geregelt ist. Nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelgewähr-
leistungsfrist, d.h. also in der Regel nach Ablauf von sechs
Monaten ab Lieferung, übernimmt die SAGEM SA bis zu
maximal einem Jahr ab Lieferung die Garantie (Ersatzteile und
Reparatur) für die Freiheit des Geräts von Fabrikationsfehlern.
Während dieses zusätzlichen Garantiezeitraumes wird das feh-
lerhafte Gerät kostenlos repariert. Der Kunde hat das fehler-
hafte Gerät jedoch auf seine Kosten an die ihm vom Kun-
dendienst der SAGEM SA (die Telefonnummer steht auf dem
Lieferschein) angegebene Adresse zurückzuschicken. Die Re-
paratur erfolgt auf keinen Fall in den Räumlichkeiten des
Kunden, es sei denn, daß mit diesem ein spezieller Wartungs-
vertrag abgeschlossen wurde.
Hinweis: Nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelgewähr-
leistungsfrist ist die SAGEM SA bis zu maximal einem Jahr
ab Lieferung ausschließlich verpflichtet, das fehlerhafte Ge-
rät zu den oben genannten Bedingungen kostenlos zu repa-
rieren. Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelgewähr-
leistung bestehen in diesem Zeitraum nicht mehr. Ausgeschlos-
sen sind auch Schadenersatzansprüche aus sonstigem Rechts-
grund, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit oder es wurde eine vertrags-
wesentliche Pflicht verletzt. In letzterem Fall beschränkt sich
die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren Schaden.
B Von der Garantie ausgeschlossen sind
o Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichtein-
haltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf
äußere Einwirkungen (Blitzschlag, Brand, Erschütterung,
Wasserschäden jeglicher Art usw.), auf einen von der
SAGEM SA nicht schriftlich genehmigten Umbau der
Geräte, auf eine unterlassene Wartung (gemäß Bedienungs-
anleitung), Überprüfung oder Pflege der Geräte, auf un-
geeignete Umweltbedingungen für die Geräte
(insbesondere im Zusammenhang mit ungeeigneten Tem-
peratur- oder Luftfeuchtigkeitsbedingungen für die Gerä-
te und die Verbrauchsmaterialien) oder auf eine Repara-
tur oder eine Instandhaltung zurückzuführen sind, die von
einer von der SAGEM SA nicht ermächtigten Person vor-
genommen wurde,
o die normale Abnutzung der Geräte und die Abnutzung
der Zubehörteile,
o Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte
Verpackung der an die SAGEM SA zurückgesendeten
Geräte zurückzuführen sind,
o die Lieferung neuer Softwareversionen,
o Reparaturen eines ohne die schriftliche Zustimmung der
SAGEM SA geänderten oder hinzugefügten Gerätes oder
Nachbesserungen einer ohne die schriftliche Zustimmung
der SAGEM SA geänderten oder hinzugefügten Softwa-
re,
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