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2. Gesetzliche Anforderungen für die
Teilnahme am Straßenverkehr
Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen
wollen, muss Ihr Rad gemäß den Landesverordnungen ausgestattet sein!
Wenn Sie das Rad in anderen Ländern erwerben oder benutzen wollen,
fragen Sie Ihren STEVENS-Fachhändler nach den jeweils gültigen Bestim-
mungen des Landes.
Für Radfahrer gelten bei der Teilnahme am Verkehr grundsätzlich diesel-
ben Regeln wie für Kraftfahrzeuglenker. Machen Sie sich mit den landes-
spezifischen Verkehrsregeln z.B. in der BRD mit der Straßen-Verkehrs-
Ordnung (StVO) vertraut.
2.1. In Deutschland
In Deutschland legt die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
die Brems- und Beleuchtungsanlage fest und schreibt eine hell tönende
Glocke vor. Darüber hinaus ist jeder Fahrradlenker verpflichtet, sein Rad in
einem verkehrssicheren und fahrtüchtigen Zustand zu halten.
2.1.1. Die Bremsanlage
Ein Rad muss mindestens zwei unabhängig voneinander funktionierende
Bremsen aufweisen, jeweils eine pro Vorder- und Hinterrad. Die Bauart ist
nicht verbindlich geregelt, beim Renn- und Cyclocross-Rad werden von
STEVENS ausschließlich Felgenbremsen eingesetzt.
2.1.2. Die Lichtanlage
Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad müssen ein amtliches
Prüfzeichen aufweisen. Erkennbar ist dies an einer Schlangenlinie mit dem
Buchstaben K und einer fünfstelligen Zahl. Nur amtlich geprüfte Beleuch-
tungseinrichtungen dürfen im Straßenverkehr eingesetzt werden.
Der § 67 StVZO schreibt folgende Beleuchtungseinrichtungen vor:
- Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen mit einer Lichtmaschine,
deren Nennleistung mindestens drei Watt und deren Nennspannung
sechs Volt beträgt oder
- einer Batterie mit einer Nennspannung von sechs Volt (Batterie-Dau-
erbeleuchtung) oder
- einem wiederaufladbaren Energiespender als Energiequelle ausgerü-
stet sein.
- Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen nicht zusammen einschalt-
bar sein.
- Eine Rückleuchte für rotes Licht muss in einer Höhe von mindestens 25
cm über der Fahrbahnoberfläche angebracht werden.
- Die Mitte des Lichtkegels des vorderen Scheinwerfers darf höchstens
10 m vor dem Fahrrad auf die Fahrbahn treffen.
Gesetzliche Anforderungen
Hinweis:
Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad
am öentlichen Straßenver-
kehr teilnehmen wollen, muss
Ihr Rad gemäß den Landes-
verordnungen ausgestattet
sein! Wenn Sie das Rad in an-
deren Ländern erwerben oder
benutzen wollen, fragen Sie
Ihren STEVENS-Fachhändler
nach den jeweils gültigen
Bestimmungen des Landes.
Hinweis:
Für Radfahrer gelten bei der
Teilnahme am Verkehr grund-
sätzlich dieselben Regeln
wie für Kraftfahrzeuglenker.
Machen Sie sich mit den
landesspezischen Verkehrs-
regeln z.B. in der BRD mit der
Straßen-Verkehrs-Ordnung
(StVO) vertraut.
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