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National gilt:
Das schnelle Pedelec ist rechtlich ein Klein-
kraftrad der Klasse L1e
Bei Fahrten nur mit Motorunterstützung darf es
nicht über 20km/h schnell fahren.
Die Motorunterstützung schaltet sich ab, wenn
Sie ca. 45km/h erreicht haben.
Es besteht Führerscheinpicht. Vorgeschrie-
ben ist die Mofaprüfbescheinigung.
Wenn Sie einen deutschen Führerschein ha-
ben, ist diese Bescheinigung enthalten.
Wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind,
dürfen Sie ein schnelles Pedelec auch ohne
Führerschein fahren.
Es besteht Helm- und Versicherungspicht. In-
formieren Sie sich vor Fahrtantritt über die für
Sie geltende Rechtspraxis.
Diese Regulierungen gelten für Sie, wenn Sie
sich im Geltungsbereich der europäischen Union
bewegen. In anderen Ländern, aber im Einzelfall
auch im europäischen Ausland, können andere
Regelungen getroffen sein. Informieren Sie sich
vor Benutzung Ihres Pedelecs über die geltende
Gesetzgebung!
Schnelle Pedelecs und Radwege
Nutzen Sie Ihr schnelles Pedelec
wie ein Fahrrad ohne die Un-
terstützung des Elektromotors,
dürfen Sie alle Fahrradwege un-
eingeschränkt nutzen. Bei Benut-
zung des Motors gilt folgendes:
Sie müssen, wie Mofas auch, mit Ihrem Pede-
lec außerhalb geschlossener Ortschaften Fahr-
radwege benutzen. Wenn dies ausnahmsweise
nicht erlaubt ist, ist dies am Radweg durch ein
zusätzliches Schild angezeigt: keine Mofas.
Innerhalb geschlossener Ortschaften hingegen
muss sich am Radweg ein zusätzliches Schild
benden, damit sie ihn benutzen dürfen.
Fahrgeschwindigkeitsschalter
Das Pedelec hat einen Fahrgeschwindigkeits-
schalter. Ihr Pedelec ist so ausgelegt, dass es
nicht über 20km/h schnell fahren kann, wenn Sie
den Fahrgeschwindigkeitsschalter betätigen und
dabei nicht in die Pedale treten. Dadurch besteht
bei diesem Fahrzeug keine Helmpicht.
Durch die zusätzliche Antriebsleis-
tung des Motors kann es sein, dass
Sie mit deutlich höherer Geschwin-
digkeit unterwegs sind, als Sie das von Ih-
rem Fahrrad gewöhnt sind. Berücksichtigen
Sie dies bei der Gewöhnung an das schnel-
le Pedelec!
Tausch von Bauteilen beim schnellen Pedelec
Während des Genehmigungsverfahrens werden
bestimmte Bauteile festgelegt, deren Verwen-
dung für dieses Fahrzeug zulässig ist. Das heißt,
dass die Zulassung nur gültig bleibt, wenn wieder
Teile dieses Typs oder Austauschteile, für die es
Gutachten über eine Freigabe für Ihr Pedelec
gibt, verwendet werden.
Wenn Teile nachträglich geändert werden, ver-
wenden Sie Originalteile oder Austauschteile, für
die es Gutachten über eine Freigabe für Ihr Pe-
delec gibt oder Sie müssen eine Einzelabnahme
beim TÜV vornehmen lassen.
Leitfaden für Bauteiletausch bei
schnellen E-Bikes / Pedelecs mit einer
Tretunterstützung bis 45 km/h
Kategorie 1
Allgemeine wichtige Hinweise
Schnelle E-Bikes mit einer Motorunterstützung
bis max. 45 km / h gelten als Kraftfahrzeuge
und unterliegen entweder der EU-Richtlinie
2002 / 24 / EG oder der EU-Verordnung Nr.
168 / 2013.
Je nach Fahrzeug kann es hier unterschied-
liche Anforderungen geben, die beim Bautei-
letausch zwingend beachtet werden müssen.
Daher immer vor Arbeiten an den Fahrzeugen
die Angaben in den Fahrzeugpapieren prüfen.
Hinweis: Fahrzeuge mit Einzelbetriebserlaub-
nis unterliegen derzeit weitestgehend den Vor-
schriften der EU-Richtlinie 2002 / 24 / EG.
Alle Bauteile, die in der Liste nicht aufgeführt
sind, dürfen nur gegen Originalbauteile des
Fahrzeug- und / oder des Bauteileherstellers
asugetauscht werden.
Kategorie 2
Bauteile, die nur bei Vorliegen eines gültigen Prüfzeugnisses
(Teilgenehmigung (ABE, EG, ECE) oder Teilegutachten) ge-
tauscht werden dürfen
Lenker-Vorbau-Einheit
(soweit die Zug- und / oder Leitungslängen
nicht verändert werden müssen. Innerhalb der
originalen Zuglängen sollte eine Veränderung
der Sitzposition im Sinne des Verbrauchers
möglich sein. Darüber hinaus verändert sich
die Lastverteilung am Rand erheblich und führt
potentiell zu kritischen Lenkeigenschaften).
Sattelstütze
(Wenn der Versatz nach hinten zum Seri-
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