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Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei es nun statisch oder
dynamisch, so ist die Kombination der beiden, rechtlich gesehen, ein „kombiniertes
Werk“, also eine abgeleitete Version der Orginal-Bibliothek. Die gewöhnliche GPL
erlaubt ein solches Linken nur dann, wenn die ganze Kombination die Kriterien für
freie Software erfüllt. Die LGPL erlaubt dagegen weniger strenge Kriterien für das
Linken von irgendeiner anderen Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die „Kleine“ Allgemeine Öffentliche Lizenz („Lesser“ GPL).
weil sie weniger („less“) dazu beiträgt, die Freiheit des Benutzers zu schützen, als
die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL). Sie verschafft auch anderen
Entwicklern freier Software ein „Weniger“ an Vorteil gegenüber konkurrierenden
nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund dafür, dass wir die
gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken benutzen. Die „kleine“ Lizenz (LGPL) bietet
aber unter bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine besondere Notwendig-
keit bestehen, einen Anreiz zur möglichst weitgehenden Benutzung einer bestimm-
ten Bibliothek zu schaffen, so dass diese dann ein De-facto-Standard wird. Um
dies zu erreichen, müssen nichtfreie Programme die Bibliothek benutzen dürfen.
Ein häufigerer Fall ist der, dass eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie weithin
benutzte nichtfreie Bibliotheken. In diesem Falle bringt es wenig Nutzen, die freie
Bibliothek allein auf freie Software zu beschränken, und dann benutzen wir eben
die LGPL.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis zur Benutzung einer speziellen Biblio-
thek in nichtfreien Programmen viel mehr Leuten, eine umfangreiche Sammlung
freier Software zu nutzen. So ermöglicht z.B. die Erlaubnis zur Benutzung der GNU-
C-Bibliothek in nichtfreien Programmen einer viel größeren Zahl von Leuten, das
ganze GNU-Betriebssystem ebenso wie seine Variante, das Betriebssystem GNU/
Linux, zu benutzen.
Obwohl die LGPL die Freiheit des Benutzers weniger schützt, stellt sie doch sicher,
dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek gelinkt wurde, die
Freiheit und die erforderlichen Mittel hat, das Programm unter Benutzung einer
abgeänderten Version der Bibliothek zu betreiben.
Die genauen Bedingungen für das Kopieren, Weitergeben und Abändern finden
Sie im nachstehenden Kapitel. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen
„work based on the library“, d.h. „Werk, das auf der Bibliothek basiert“ und „work
that uses the library“ d.h. „Werk, das die Bibliothek benutzt“. Ersteres enthält Code,
der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres lediglich mit der Bibliothek
kombiniert werden muss, um betriebsfähig zu sein.
GNU Lesser General Public License (LGPL2)