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Kleine Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein ent-
sprechender Vermerk des Copyright-Inhabers oder eines anderen dazu Befugten
darauf hinweist, dass das Werk unter den Bestimmungen dieser Lesser General
Public License (im weiteren auch als „diese Lizenz“ bezeichnet) verbreitet werden
darf. Jeder Lizenznehmer wird hierin einfach als „Sie“ angesprochen.
Eine „Bibliothek“ bedeutet eine Zusammenstellung von Software-Funktionen und/
oder Daten, die so vorbereitet ist, dass sie sich bequem mit Anwendungspro-
grammen (welche einige dieser Funktionen und Daten benutzen) zum Bilden von
ausführbaren Programmen linken (d.h. verbinden, kombinieren) lässt.
Der Begrif „Bibliothek“ bezieht sich im weiteren immer nur auf solche Software-Bib-
liotheken und solche Werke, die unter diesen Bedingungen der Lesser-GPL-Lizenz
verbreitet worden sind. Ein „auf der Bibliothek basierendes Werk“ bezeichnet die
betreffende Bibliothek selbst sowie jegliche davon abgeleitete Bearbeitung im
urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches die Bibliothek oder einen Teil
davon, sei es unverändert oder verändert und/oder direkt in eine andere Sprache
übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als
„Bearbeitung“ eingestuft.)
Unter dem „Quelltext“ eines Werks ist seine für das Vornehmen von Veränderungen
bevorzugte Form zu verstehen. Für eine Bibliothek bedeutet „vollständiger Quell-
text“ den gesamten Quelltext für alle in ihr enthaltenen Bestandteile, für jegliche
zu ihr gehörenden Dateien zur Definition von Schnittstellen und schließlich auch
für die Skripte, die zur Steuerung der Compilation und Installation der Bibliothek
benutzt werden.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von
dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Das Aus-
führen eines Programms unter Benutzung der Bibliothek wird nicht eingeschränkt,
und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur dann, wenn der In-
halt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, dass die
Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben dieses Programms benutzt wurde).
Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek bewirkt und was das Programm,
das die Bibliothek nutzt, bewirkt.
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des vollständigen
Quelltextes des Programms so, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbrei-
GNU Lesser General Public License (LGPL2)