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§6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden fünf Paragraphen
dürfen Sie auch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“, mit der Bibliothek kombinieren
oder linken, um ein Werk zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses
unter Bedingungen ihrer eigenen Wahl weitergeben, sofern diese Bedingungen
Bearbeitungen für den eigenen Gebrauch des Empfängers und ein Rückbilden (“re-
verse engineering”) zum Beheben von Mängeln solcher Bearbeitungen gestatten.
Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich erkennbar angeben, dass die
Bibliothek darin genutzt wird und dass die Bibliothek und ihre Benutzung durch
die Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz mitgeben. Wenn
das Werk bei seiner Ausführung Copyright-Vermerke anzeigt, müssen Sie den
Copyright-Vermerk für die Bibliothek mit anzeigen lassen und dem Benutzer einen
Hinweis geben, der ihn zu einer Kopie dieser Lizenz führt. Ferner müssen Sie eines
der nachfolgend genannten fünf Dinge tun:
1. Liefern Sie das Werk zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschi-
nenlesbaren Quelltext der Bibliothek aus, und zwar einschließlich jeglicher
in dem Werk angewandter Änderungen (wobei dessen Weitergabe gemäß
den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muss); und wenn das
Werk ein ausführbares, mit der Bibliothek gelinktes Progamm ist, dann
liefern Sie es zusammen mit dem vollständigen maschinenlesbaren „Werk,
das die Bibliothek nutzt“, in Form von Objektcode und/oder Quelltext, so
dass der Benutzer die Bibliothek verändern und dann erneut linken kann,
um ein verändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das die veränderte
Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass der Benutzer, der die Inhalte von
Definitionsdateien in der verändeten Bibliothek verändert, nicht notwendi-
gerweise in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu compilieren, um die
veränderten Definitionen zu benutzen.)
2. Benutzen Sie einen geeigneten „shared-library-Mechanismus“ zum Linken
mit der Bibliothek. Geeignet ist ein solcher Mechanismus, der erstens
während der Laufzeit eine im Computersystem des Benutzers bereits
vorhandene Kopie der Bibliothek benutzt, anstatt Bibliotheksfunktionen in
das ausführbare Programm zu kopieren, und der zweitens auch mit einer ver-
änderten Version der Bibliothek, wenn der Benutzer eine solche installiert,
richtig funktioniert, solange die veränderte Version schnittstellenkompatibel
mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
GNU Lesser General Public License (LGPL2)