DEKRA
Typprüfstelle / Technischer Dienst
14.08.2002 / Blatt 1
- Typprüfstelle / Technischer Dienst –
Liebstädter Str. 5, 01277 Dresden; Telefon (0351) 2555-261, Fax (0351) 2555-264, E-Mail Techn.Dienst@Automobil.DEKRA.de
Prüflaboratorium akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland, unter
DAR-Registriernummer KBA-P-00006-95.
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von
Fahrzeugteilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr.4 StVZO
über das Teil /
den Änderungsumfang : Caravan-Rangierhilfe
vom Typ : Euro Mover Tandem / Twin Mover
des Herstellers : Truma Gerätetechnik GmbH & Co
Wernher-von-Braun-Straße
D - 85640 Putzbrunn
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Anbauabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegen-
den Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer
Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorga-
nisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzufüh-
ren.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsab-
nahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzu-
zeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis ) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist
durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen
Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.