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Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
den Geräten,
infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchsanweisung,
infolge unsachgemäßer Behandlung,
infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma Werkskunden-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
Auf die Rollen gewähren wir 24 Monate Garantie auf Herstel-
lungsfehler. Vor Gebrauch des Mover® unbedingt scharfkan-
tige Steine aus den Reifen entfernen.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn.
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern ste-
hen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe Truma
Serviceheft oder www.truma.com). Beanstandungen sind
näher zu bezeichnen. Ferner ist die Fabriknummer des Gerätes
sowie das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
muss der Endverbraucher das Gerät auf eigene Gefahr zum
Hersteller bringen oder ihm übersenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per Frachtgut zu
erfolgen. Im Garantiefall übernimmt das Werk die Transport-
kosten bzw. Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt
kein Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid
und nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Repa-
raturkosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.
Konformitätserklärung
1. Stammdaten des Herstellers
Name: Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Anschrift: Wernher-von-Braun-Str. 12, D-85640 Putzbrunn
2. Identifikation des Gerätes
Typ / Ausführung:
Rangierhilfe Mover® H SE R / H TE R
3. Erfüllt die Anforderungen folgender EG-Richtlinien
3.1 R&TTE-Richtlinie (1999/5/EG)
3.2 EMV-Richtlinie (2004/108/EG)
3.3 Funkentstörung in KFZ 72/245/EWG
(mit den Ergänzungen)
3.4 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
3.5 Altfahrzeugrichtlinie (2000/53/EG)
und trägt die Typgenehmigungsnummern e1 03 4473
und das CE-Zeichen.
Mover® H SE R / Mover® H TE R:
Klasse 1, Frequenz 868 MHz.
Länder:
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU,
IE, IS, IT, LT, LU, LV, MT, NL, NO, PL, PT, RO, SE, SI, SK.
4. Grundlage des Konformitätsnachweises
EN300220-2:2006, EN300220-1:2006 (R&TTE art. 3.2),
EN301489-1:2005, EN301489-3:2002 (EMV art. 3.1b),
EN61000-4-2:2001, EN61000-4-3:2006, EN61000-4-6:2001,
EN55022:2003 (Class B), ISO 7637-2:2004, EN60950:2001,
2004/104/EG, 2005/83/EG, 2006/28/EG, 2006/42/EG,
2000/53/EG
5. Überwachende Stelle
Kraftfahrt-Bundesamt
6. Angaben zur Funktion des Unterzeichners
Unterschrift: Dr. Schmoll
Geschäftsleitung Technik Putzbrunn, 26.11.2010
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