3
VP 306. Wir empfehlen den
Truma-Fahrzeugregler DUB
bzw. für die Zweiflaschen-
Gasanlage in nur von außen
zugänglichen Flaschenkästen
die Truma-Regler-Umschalt-
automatik Triomatic. Die
Truma-Regler wurden speziell
für die harte Beanspruchung
in Wohnwagen, Booten und
Fahrzeugen entwickelt. Sie
besitzen neben dem Sicher-
heitsventil gegen Überdruck
ein Manometer, mit dem die
Dichtheit der Gasanlage über-
prüft werden kann.
Schließen Sie die Regler im-
mer sehr sorgfältig von Hand
an die Gasflaschen an! Bei
Temperaturen um 0°C und
darunter sollten die Regler
mit Enteisungsanlage (Eis-Ex)
betrieben werden. Die Reg-
ler-Anschlußschläuche sind
regelmäßig auf Brüchigkeit
zu überprüfen. Für Winterbe-
trieb sollten nur winterfeste
Spezialschläuche verwendet
werden. Gasflaschen müssen
immer senkrecht stehen!
Truma-Hersteller-
Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Ga-
rantie für Mängel des Gerä-
tes, die auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzu-
führen sind. Daneben beste-
hen die gesetzlichen Gewähr-
leistungsansprüche gegen
den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch be-
steht nicht bei Schäden am
Gerät
- infolge Verwendung von
Nicht-Original-Truma-Teilen
in den Geräten und bei
Verwendung ungeeigneter
Gasdruckregler,
- infolge Nichteinhaltung un-
serer Einbau- und Ge-
brauchsanweisungen,
- infolge unsachgemäßer
Behandlung,
- infolge unsachgemäßer
Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel
im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 12 Monaten seit
Abschluß des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und
dem Endverbraucher eintre-
ten. Der Hersteller wird sol-
che Mängel durch Nachbes-
serung beseitigen, behält sich
jedoch das Recht vor, statt
der Mängelbeseitigung Ersatz
zu liefern. Die Geltend-
machung von mittelbaren
Schäden oder Folgeschäden
ist ausgeschlossen. Die Vor-
schriften des Produkthaf-
tungsgesetzes bleiben unbe-
rührt.
Die Kosten der Inanspruch-
nahme des Truma-Werkskun-
dendienstes zur Beseitigung
eines unter die Garantie fal-
lenden Mangels - insbeson-
dere Transport-, Wege-, Ar-
beits- und Materialkosten -
trägt der Hersteller, soweit
der Kundendienst innerhalb
von Deutschland eingesetzt
wird. Kundendiensteinsätze in
anderen Ländern sind nicht
von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund
erschwerter Aus- und Ein-
baubedingungen des Gerätes
(z.B. Demontage von Möbel-
oder Karosserieteilen) können
nicht als Garantieleistung an-
erkannt werden.
3. Geltendmachung des
Garantiefalles
In Deutschland ist bei Stö-
rungen grundsätzlich die
Truma-Servicezentrale in
Putzbrunn/München zu be-
nachrichtigen; in anderen
Ländern stehen die jeweiligen
Servicepartner (siehe Adres-
senverzeichnis) zur Verfü-
gung. Beanstandungen sind
näher zu bezeichnen. Ferner
ist die ordnungsgemäß aus-
gefüllte Garantie-Urkunde
vorzulegen oder die Fabrik-
nummer des Gerätes sowie
das Kaufdatum anzugeben.
Soweit das Gerät ins Werk
gesandt wird, überprüft der
Hersteller, ob ein Garantiefall
vorliegt. Bei Schäden an
Heizkörpern (Wärmetauscher)
ist der Gasdruckregler eben-
falls mit einzusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat
der Versand im Normalfall
per Frachtgut zu erfolgen. Im
Garantiefall übernimmt das
Werk die Kosten der Einsen-
dung und Rücksendung.
Liegt kein Garantiefall vor,
gibt der Hersteller dem Kun-
den Bescheid und nennt die
vom Hersteller nicht zu über-
nehmenden Reparaturkosten;
in diesem Fall gehen auch die
Versandkosten zu Lasten des
Kunden.