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Hinweis
Siehe Sicherheitstechnische Hinweise
auf Seite 4.
Grundsätzlich ist für das Verhalten bei
betrieblichen Störungen die Betriebsan-
weisung zu beachten. Im Folgenden
wird auf einige Aspekte hingewiesen, die
sich aufgrund von allgemeinen Betriebs-
erfahrungen ergeben haben.
Entstehen Undichtigkeiten an Dampflei-
tungen, Armaturen und sonstigen
Betriebseinrichtungen der Dampfkessel-
anlage, die nicht sofort abgestellt wer-
den, so müssen diese abgegrenzt,
gekennzeichnet und überwacht wer-
den.
Gefahrenbereiche dürfen nur betreten
werden, wenn dieses von der dafür
zuständigen Person angeordnet wird
und die für Arbeiten im Gefahrenbereich
notwendigen Sicherheitsmaßnahmen
durchgeführt sind.
Anlagenteile, die infolge einer Störung
abgeschaltet wurden, dürfen nur auf
Anweisung der dafür zuständigen Per-
son und erst dann wieder eingeschaltet
werden, wenn die Ursache für die
Abschaltung beseitigt wurde und die
Anlagenteile vor Wiedereinschaltung vor
Ort überprüft wurden.
Die Dampfkesselanlage ist sofort außer
Betrieb zu setzen und der Vorgesetzte
schnellstens zu verständigen, wenn ein
Verdacht auf einen gefahrdrohenden
Zustand des Dampfkessels besteht.
Dies gilt insbesondere, wenn z.B.:
ein Erglühen oder Verformen der
beheizten Kesselwandung an irgend-
einer Stelle erkennbar wird,
das Sicherheitsventil nicht zum ord-
nungsgemäßen Ansprechen zu brin-
gen ist,
eine ordnungsgemäße Wirksamkeit
der Regler, Begrenzer oder Flammen-
wächter nicht gewährleistet ist,
Brennstoffaustritt erkennbar ist,
Unregelmäßigkeiten im Feuerungsbe-
trieb oder eine Verpuffung aufgetreten
ist,
ein Mediumaustritt am Kesseldruckteil
erkennbar ist.
Bestehen für Kessel gefahrdrohende
Zustände, so sind diese von parallel
geschalteten Kesseln abzusperren.
Soll aus betrieblichen Gründen ein Not-
betrieb ermöglicht werden, sind die
erforderlichen Maßnahmen mit der
zugelassenen Überwachungsstelle und
dem Hersteller abzustimmen.
Nutzung und Betrieb
Verhalten bei betrieblichen Störungen
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