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Boden unter und vor dem Ofen
Fußböden aus brennbarem Material, wie Teppich, Parkett oder Kork, müssen unter dem
Ofen sowie von der Feuerraumöffnung 50 cm nach Vorne und 30 cm seitlich durch
einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Keramik, Stein, Glas oder einer
Bodenplatte aus Stahl, ersetzt oder geschützt werden.
2.4 Schornsteinanschluss
ACHTUNG:
Vor dem Anschluss des Gerätes ist in jedem Fall der zuständige Bezirks-
Schornsteinfegermeister zu Rate zu ziehen!
Verbindungsstücke müssen am Gerät und untereinander fest und dicht verbunden sein.
Sie dürfen nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Das Verbindungs-
stück zwischen Kaminofen und Schornstein soll den gleichen Querschnitt haben wie der
Rohrstutzen am Ofen. Waagerechte Verbindungsstücke über 0,5 m sollen zum Schorn-
stein hin um 10 Grad ansteigen. Rohre, die nicht wärmegeschützt oder senkrecht ge-
führt sind, sollen nicht länger als einen Meter sein.
Es sind die Forderungen der Feuerungsverordnung (FeuVO),
die jeweiligen Länderbauordnungen sowie für den Schornstein
die DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160 und der
DIN EN 15287 zu beachten.
Verbindungstücke müssen nach DIN EN 1856-2 geprüft sein.
Das Maß X (Abstand zu brennbaren Baustoffen/Materialien)
muss nach Angaben des Herstellers des Verbindungsstückes
eingehalten werden.
ACHTUNG:
Der Anschluss an einem Schornstein, dessen wirksame Höhe unter 4m, bei Mehrfach-
belegung 5m liegt, ist unzulässig. / Siehe: Daten zur Schornsteinberechnung / Kapitel
3.1 /
An dem zum Anschluss des Ofens vorgesehenen Schornstein dürfen höchstens zwei
weitere Feuerstätten angeschlossen sein.
In der Regel kann der Ofen mit einem
Bogen direkt an den Schornstein
angeschlossen werden.
Bei geringem Schornsteinzug sollte der
Ofen durch ein Senkrechtes Abgasrohr,
das als Anlaufstrecke dient, mit dem
Schornstein verbunden werden.
X
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