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Überprüfen Sie die Kontakte und die Fassung der Glühlampen in Schein-
werfer und Rücklicht (a+b). Sind diese weiß oder grünlich verfärbt und damit
korrodiert? Entfernen Sie die Korrosionsschicht mit einem Schraubendre-
her, Schmirgelleinen oder ähnlichem, bis die Kontaktflächen blank glänzen.
Wenn Sie eine Dynamo-Lichtanlage am Fahrrad haben, folgen Sie dem Ver-
lauf der Kabel und kontrollieren Sie, ob diese schadhaft sind. Überprüfen
Sie alle Kontaktpunkte. Oft sind Steckverbindungen durch Salz oder Regen
korrodiert. Ziehen Sie die Stecker auseinander und stecken Sie diese wieder
sorgfältig zusammen.
Falls sich noch immer kein Erfolg eingestellt hat, sollten Sie mit einer Batterie
(4,5 Volt Flachbatterie) Strom in den Kreislauf speisen. Leuchten die Lam-
pen, so ist eventuell der Dynamo defekt.
Leuchten die Lampen nicht, sollten Sie die Batterie abschnittsweise immer
näher an die Lampen heranführen und gleichzeitig überprüfen, ab wann
der Strom fließt. Wenn dies nicht hilft, wenden Sie sich an Ihren Fahrrad-
Fachhändler.
Eine unvollständige oder nicht funktionstüchtige Lichtanlage ist
nicht nur gesetzeswidrig, sondern gefährdet auch Ihr Leben.
Unbeleuchtete Fahrradfahrer werden bei Dunkelheit im Stra-
ßenverkehr leicht übersehen und riskieren schwere Unfälle!
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b
13 Kinderräder
13.1 Hinweise an die Eltern
Kinder zählen zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Die Gründe hierfür
sind in der mangelnden Erfahrung und Übung, aber auch in Ihrer gerin-
gen Körpergröße zu finden, was deren Überblick und das Gesehen werden
durch andere Verkehrsteilnehmer erschwert.
Wenn Sie Ihr Kind mit dem Fahrrad im Straßenverkehr teilnehmen lassen
wollen, sollten Sie zu dessen Schutz zuvor einige Zeit in das Training zur Be-
herrschung des Rades und in die Verkehrserziehung investieren. Da Kinder
nicht so aufmerksam sind, sollten Sie es sich auch zur Gewohnheit machen,
das Rad regelmäßig zu kontrollieren und ggf. einzustellen und zu warten. Bei
Fragen hilft Ihr Fahrrad-Fachhändler vor Ort.
Bedenken Sie, dass Sie zumindest bei den ersten Fahrten Ihrer Aufsichts-
pflicht nachkommen müssen – und überfordern Sie Ihr Kind nicht!
Erkundigen Sie sich auch nach den Verkehrsregeln in Ihrem Land. In
Deutschland müssen Kinder z.B. bis zum achten Lebensjahr auf dem Bür-
gersteig (Gehweg) (a) fahren und bis zum vollendeten zehnten dürfen sie es!
Wichtig ist, dass das Kind das Rad (b+c) sicher beherrscht, bevor es am
Straßenverkehr teilnimmt. Als erste Schritte in diese Richtung empfehlen
wir Fahrten mit einem Roller oder einem Laufrad, damit das Kind ein gutes
Gefühl für das Gleichgewicht erlernt.
Ist dies geschafft, ist es notwendig, dass Sie dem Kind die Funktion von
Bremse und Schaltwerk erklären, bevor das Kind auf das Fahrrad steigt.
Üben Sie mit Ihrem Schützling die Bedienung der Funktionselemente ab-
seits des Straßenverkehrs, am besten auf einem unbelebten Platz oder auf
einer Spielstraße.
Ist die Fahrtechnik soweit fortgeschritten, dass das Kind auch außerhalb
verkehrsfreier Räume radeln kann, bringen Sie ihm bei, wie Randsteine und
Bahnschienen zu überqueren sind, d.h. dass diese Hindernisse in möglichst
stumpfen Winkel zu überfahren sind. Davor muss sich der Fahrer vergewis-
sern, dass von hinten oder vorne keine Gefahr droht.
Seien Sie auch Vorbild, wenn es um die Benutzung der Radwege geht.
Empfehlenswert ist auch die Teilnahme des Kindes an einer Verkehrserzie-
hung, wie sie an Schulen und von Verkehrsvereinen angeboten wird.
Schauen Sie bitte danach, dass das Kind neben einem ange-
passten Fahrradhelm (d) auch auffällige, d.h. helle Bekleidung
trägt. Empfehlenswert sind auch reflektierende Streifen zur bes-
seren Sichtbarkeit.
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