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2.3 Einsatzbereich S-Pedelec (a+b)
Das S-Pedelec ist ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug.
Der Betrieb ist nur auf öffentlichen Straßen und Wegen gestattet, die für
Kraftfahrzeuge freigegeben sind.
Diese Fahrzeuge sind nicht für die Benutzung im Gelände und nicht für
Wettkämpfe gleich welcher Art geeignet.
Das zulässige Gesamtgewicht für Fahrer, Gepäck und Fahrzeug finden Sie
in Ihrer Systemsbedienungsanleitung.
Für den Gepäckträger gilt die max. Gewichtsbelastung, welche auf dem
Gepäckträger vermerkt ist.
Weitere rechtliche und bauartbedingte Hinweise finden Sie in
Ihrer Systembedienungsanleitung.
Die Vorschriften und Regelungen für schnelle Pedelecs werden
laufend überarbeitet. Verfolgen Sie die Tagespresse, ob es ak-
tuelle Änderungen in der Rechtslage gibt.
a
b
2.2.7 BMX Rad (a+b)
Diese Fahrräder sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung nicht dazu
bestimmt, auf öffentlichen Straßen eingesetzt zu werden. Diese Fahrräder
sind dazu bestimmt auf Straßen mit geteerter bzw. ausreichend befestigter
und glatter Oberfläche eingesetzt zu werden.
Diese Fahrräder sind keine Sportfahrräder! Außerdem sind sie nicht für
Wettkämpfe gleich welcher Art oder Show-Fahrten auf BMX-Bahnen, Ram-
pen, in Bike- oder Skate-Parks geeignet.
Vor der Nutzung auf öffentlichen Straßen müssen die hierfür vorgeschrie-
benen Einrichtungen (siehe Kapitel „Gesetzliche Anforderungen zur Teil-
nahme am Straßenverkehr“) vorhanden sein.
Das zulässige Gesamtgewicht beträgt für Fahrer, Gepäck (z.B. im Ruck-
sack) und Fahrrad zusammen 80 kg.
Auf den sogenannten „Axle Pegs“ darf keine zweite Person
transportiert werden.
2.2.8 Lastenrad (c+d)
Diese Fahrräder sind aufgrund ihrer Konzeption und Ausstattung, z.B. mit
aktiven und passiven Beleuchtungseinrichtungen, dazu bestimmt, auf öf-
fentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden.
Diese Fahrräder sind nicht für die Benutzung im Gelände und nicht für Wett-
kämpfe gleich welcher Art geeignet.
Die hierzu erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung wurde mitgelie-
fert und muss vom Benutzer oder Fahrrad-Fachhändler regelmäßig über-
prüft und – falls erforderlich – instand gesetzt werden.
Das zulässige Gesamtgewicht beträgt bei Fahrrädern ohne Elektromo-
tor für Fahrer, Gepäck, Anhängelast (ungebremst) und Fahrrad zusammen
140 kg.
Das zulässige Gesamtgewicht beträgt bei Pedelecs für Fahrer, Gepäck,
Anhängelast (ungebremst) und Fahrrad zusammen 180 kg.
Für den Gepäckträger gilt die max. Gewichtsbelastung, welche auf dem
Gepäckträger vermerkt ist.
a
b
c
d
2.4 Nutzung von Anhängern (c)
Die Nutzung von Anhängern ist nur für Räder ab einer Laufradgröße von
26“ gestattet, ausgenommen Rennräder, Räder mit Carbon-Rahmen und
voll gefederte Räder (Full Suspension). Mit S-Pedelecs ist der Betrieb von
Anhängern seitens der Winora-Staiger GmbH untersagt.
Es ist nicht gewährleistet, dass die Montage der Anhängekupplung aus kon-
struktiver Sicht für jedes Rad möglich ist.
Die maximale Anhängelast (d) beträgt für
· ungebremste Anhänger: 40 kg
· gebremste Anhänger: 80 kg
Beachten Sie, dass das Gewicht eines ungebremsten Anhän-
gers mit zum zulässigen Gesamtgewicht des Fahrrades zählt.
Dies liegt zum einen daran, dass die Bremsen des Fahrrades
das Gewicht des ungebremsten Hängers mit abbremsen kön-
nen müssen und zum anderen, dass das Gewicht des mit ab-
zubremsenden Hängers ebenso auf die Rahmen-Gabel-Einheit
des Fahrrades wirkt.
Es sind nur folgende Kupplungssysteme zulässig:
· Kupplung mit Achsbefestigung
· Rahmenintegrierte „Weber“-Kupplung bei Pedelecs der Marke Winora
c
d
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