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Lastverteilung außerhalb des vorgesehenen
Verstellbereichs ggf. zu kritischen Lenkeigen-
schaften. Dabei spielt auch die Länge der Satt-
telstreben am Sattelgestell und die Sattelform
eine Rolle)
Scheinwerfer
(Scheinwerfer sind für eine bestimmte Spannung
ausgelegt, welche zu den Akkus der Fahrzeuge
passen müssen. Zusätzlich ist die elektromag-
netische Verträglichkeit (EMV) zu gewährleisten,
wobei der Scheinwerfer einen Teil der potentiel-
len Störsendung ausmachen kann)
* Eine Freigabe des Teileherstellers kann nur dann erfolgen,
wenn das Bauteil im Vorfeld gemäß seiner Bestimmung und
den entsprechenden Normen ausreichend geprüft und eine
Risikoanalyse durchgeführt wurde.
Kategorie 4
Bauteile, für die keine spezielle Freigabe notwendig ist
Steuerlager
Innenlager
Pedale
(Wenn das Pedal zum Serien- / Original-Ein-
satzbereich nicht breiter ist)
Umwerfer
Schaltwerk
(Alle Schaltungsbestandteile müssen für die
Gangzahl passend und untereinander kompa-
tibel sein)
Schalthebel / Drehgri
Schaltzüge und Hüllen
Kettenblätter / Riemenscheibe / Zahnkranz
(Wenn die Zähnezahl und der Durchmesser
gleich dem Serien- / Original-Einsatzbereich ist)
Kettenschutz
Radschützer
(Wenn die Breite nicht kleiner als die Seri-
en- / Originalteile sind und der Abstand zum
Reifen min. 10 mm beträgt)
Speichen
Schlauch gleicher Bauart und gleichem Ventil
Dynamo
Rücklicht
Rückstrahler
Speichen-Rückstrahler
Ständer
Grie mit Schraubklemmung
Glocke
Kategorie 5
Besondere Hinweise beim Anbau von Zubehör
Lenkerhörnchen (Bar Ends) sind zulässig,
sofern fachgerecht nach vorne montiert
(Die Lastverteilung darf nicht gravierend ver-
ändert werden)
Rückspiegel sind zulässig.
Zusatz-Batterie- / Akkuscheinwerfer nach
§ 67 StVZO sind zulässig.
Anhänger sind nur nach Freigabe des
Fahrzeugherstellers zulässig.
Kindersitze sind nur nach Freigabe des
Fahrzeugherstellers zulässig.
Frontkörbe sind aufgrund der undenier-
ten Lastverteilung als kritisch anzusehen.
Nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers
zulässig.
Fahrradtaschen und Topcases sind zuläs-
sig. Es ist auf das zulässige Gesamtge-
wicht, die max. Beladung des Gepäckträ-
gers und eine korrekte Lastverteilung zu
achten.
Festmontierte Wetterschutzeinrichtungen
sind nur nach Freigabe des Fahrzeugher-
stellers zulässig.
Gepäckträger vorne und hinten sind nur
nach Freigabe des Fahrzeugherstellers zu-
lässig.
Quelle: www.ziv-zweirad.de, Stand 08-05-2018
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