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Verbot von Pedelec-Tuning
Nehmen Sie keine technischen Ver-
änderungen an Ihrem Pedelec vor.
Jede Manipulation zur Leistungs-
steigerung oder Geschwindigkeitssteige-
rung kann schwerwiegende rechtliche und
sicherheitsrelevante Folgen für Sie haben.
Mögliche rechtliche Folgen:
Das Pedelec wird zulassungs- und versi-
cherungspichtig. Es kommen alle gesetzli-
chen Vorschriften bezüglich Ausstattung und
STVZO zur Geltung.
Seitens des Herstellers entfallen jegliche Haf-
tung, Gewährleistung und Garantie.
Strafrechtliche Konsequenzen sind nicht aus-
geschlossen. Beispielsweise kann der Tatbe-
stand der fahrlässigen Körperverletzung zur
Anwendung kommen.
Erlöschen der Fahrradversicherung.
Mögliche technische Folgen:
Technische Veränderungen beeinträchtigen
die Funktion und können zu Defekten oder
zum Bruch von Bauteilen führen.
Motor und Akku werden überlastet und stark
erhitzt. Folge: Irreparable Schäden und Brand-
gefahr.
Die Bremsen werden stärker beansprucht.
Folge: Fehlfunktion, Überhitzung, schnellere
Abnutzung.
Gewährleistung und Haftung bei
Mängeln
In allen Staaten, die dem EU-Recht
unterliegen, gelten teilweise verein-
heitlichte Bedingungen zur Ge-
währleistung/Sachmängelhaftung. Informie-
ren Sie sich über die für Sie geltenden
nationalen Vorschriften.
Im Geltungsbereich des EU-Rechts wird vom
Verkäufer mindestens in den ersten zwei Jahren
nach Kaufdatum Sachmängelhaftung gewährt.
Diese erstreckt sich auf Mängel, die schon bei
Kauf/Übergabe vorhanden waren. In den ersten
sechs Monaten wird darüber hinaus vermutet,
dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden
war.
Fahrräder, gerade auch solche mit elektri-
schem Hilfsantrieb, sind komplexe Fahrzeuge.
Es ist daher erforderlich, alle Wartungsinterval-
le gewissenhaft wahrzunehmen. Das Auslas-
sen der Wartung gefährdet die Eintrittspicht
des Verkäufers, wenn nämlich der Fehler durch
eine Wartung hätte vermieden werden können.
Die erforderlichen Wartungen nden Sie in den
Kapiteln dieser Betriebsanleitung und den beilie-
genden Anleitungen der Komponentenhersteller.
In Deutschland/Österreich können Sie in ei-
nem ersten Schritt Nacherfüllung verlangen.
Schlägt diese endgültig fehl, was nach zweima-
ligem Versuch der Nacherfüllung vermutet wird,
haben Sie das Recht auf Minderung oder können
vom Vertrag zurücktreten.
In der Schweiz ist die Haftung auf zwei Jahre
nach Kaufdatum beschränkt.
Bei Auftreten eines Mangels haben Sie die
Wahl zwischen Wandelung, Minderung und
Nachlieferung oder allenfalls Nachbesserung.
Die Haftung für Sachmängel erstreckt sich
nicht auf normalen Verschleiß im Rahmen des
bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Bauteile des
Antriebs und der Verzögerungseinrichtungen so-
wie Bereifung, Leuchtmittel und Kontaktstellen
des Fahrers mit dem Pedelec unterliegen funkti-
onsbedingt einem Verschleiß, bei Pedelecs auch
der Akku.
Bei Eintreten eines Defekts/Haf-
tungsfalles wenden Sie sich an un-
sere Service-Hotline. Heben Sie
zum Nachweis alle Kaufbelege und Inspek-
tionsnachweise auf.
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