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werden muss, das üblicherweise zum Austausch von Software
benutzt wird.
Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot
eines Zugangs zum Kopienabruf von einem angegebenen
Ort erfolgt, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen
Zugangs zum Kopieren des Quelltextes von demselben Ort
die Anforderung, auch den Quelltext weiterzugeben, obwohl
Dritte nicht verpichtet sind, den Quelltext zusammen mit dem
Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der Bibliothek
Abgeleitetes enthält, aber darauf ausgelegt ist, mit der
Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr kompiliert
oder gelinkt wird, nennt man ein „Werk, das die Bibliothek
nutzt“. Solch ein Werk, für sich allein genommen, ist kein
von der Bibliothek abgeleitetes Werk und fällt daher nicht
unter diese Lizenz. Wird jedoch ein „Werk, das die Bibliothek
nutzt“, mit der Bibliothek gelinkt, so entsteht ein ausführbares
Programm, das ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk
(weil es Teile der Bibliothek enthält) und kein „Werk, das die
Bibliothek nutzt“ ist. Das ausführbare Programm fällt daher
unter diese Lizenz.. Paragraph 6 gibt die Bedingungen für die
Weitergabe solcher ausführbarer Programme an. Wenn ein
„Werk, das die Bibliothek nutzt“, Material aus einer Header-
Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann kann der
Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes
Werk sein, selbst wenn der Quelltext dies nicht ist. Ob dies
jeweils zutrifft, ist besonders dann von Bedeutung, wenn das
Werk ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das
Werk selbst eine Bibliothek ist. Die genaue Grenze, von der
an dies zutrifft, ist rechtlich nicht genau deniert. Wenn solch
eine Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-
Layouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine Makros und
kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen lang oder kürzer) benutzt,
dann unterliegt die Benutzung der Objektdatei keinen
Beschränkungen, ohne Rücksicht darauf, ob es rechtlich
gesehen ein abgeleitetes Werk ist. ((Ausführbare Programme,
welche diesen Objektcode plus Teile der Bibliothek enthalten,
fallen jedoch weiterhin unter die Bestimmungen von
Paragraph 6.) Ansonsten können Sie, wenn das Werk ein von
der Bibliothek abgeleitetes ist, den Objektcode für das Werk
unter den Bedingungen von Paragraph 6 weitergeben. Alle
ausführbaren Programme, welche dieses Werk enthalten,
fallen ebenfalls unter Paragraph 6, gleichgültig, ob sie direkt
mit der Bibliothek selbst gelinkt sind oder nicht.
6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden fünf
Paragraphen dürfen Sie auch ein „Werk, das die Bibliothek
nutzt“, mit der Bibliothek kombinieren oder linken, um ein
Werk zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses
unter Bedingungen ihrer eigenen Wahl weitergeben, sofern
diese Bedingungen Bearbeitungen für den eigenen Gebrauch
des Empfängers und ein Rückbilden („Reverse Engineering“)
zum Beheben von Mängeln solcher Bearbeitungen gestatten.
Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich erkennbar
angeben, dass die Bibliothek darin genutzt wird und dass die
Bibliothek und ihre Benutzung durch die Lizenz abgedeckt
sind. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz mitgeben. Wenn
das Werk bei seiner Ausführung Copyright-Vermerke anzeigt,
müssen Sie den Copyright-Vermerk für die Bibliothek mit
anzeigen lassen und dem Benutzer einen Hinweis geben, der
ihn zu einer Kopie dieser Lizenz führt. Ferner müssen Sie
eines der nachfolgend genannten fünf Dinge tun:
a) Liefern Sie das Werk zusammen mit dem vollständigen
zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext der Bibliothek
aus, und zwar einschließlich jeglicher in dem Werk
angewandter Änderungen (wobei dessen Weitergabe
gemäß den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2
erfolgen muss); und wenn das Werk ein ausführbares,
mit der Bibliothek gelinktes Programm ist, dann liefern Sie
es zusammen mit dem vollständigen maschinenlesbaren
„Werk, das die Bibliothek nutzt“, in Form von Objektcode
und/oder Quelltext, so dass der Benutzer die Bibliothek
verändern und dann erneut linken kann, um ein
verändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das
die veränderte Bibliothek enthält. (Es versteht sich, dass
der Benutzer, der die Inhalte von Denitionsdateien in der
veränderten Bibliothek verändert, nicht notwendigerweise
in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu kompilieren,
um die veränderten Denitionen zu benutzen.)
b) Benutzen Sie einen geeigneten „shared-library-
Mechanismus“ zum Linken mit der Bibliothek. Geeignet
ist ein solcher Mechanismus, der erstens während
der Laufzeit eine im Computersystem des Benutzers
bereits vorhandene Kopie der Bibliothek benutzt, anstatt
Bibliotheksfunktionen in das ausführbare Programm zu
kopieren, und der zweitens auch mit einer veränderten
Version der Bibliothek, wenn der Benutzer eine solche
installiert, richtig funktioniert, solange die veränderte
Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der
das Werk erstellt wurde.
c) Liefern Sie das Werk zusammen mit einem mindestens
drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot, demselben
Benutzer die oben in Paragraph 6, Absatz (a) genannten
Materialien zu Kosten, welche die reinen Weitergabekosten
nicht übersteigen, zur Verfügung zu stellen.
d) Wenn die Weitergabe des Werks dadurch erfolgt,
dass die Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von einem
bestimmten Ort angeboten wird, bieten Sie gleichwertigen
Zugang zum Kopieren der oben angegebenen Materialien
von dem gleichen Ort an.
e) Sie vergewissern sich, dass der Benutzer bereits eine
Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie
diesem Benutzer bereits eine Kopie geschickt haben. Für
ein ausführbares Programm muss die verlangte Form
des „Werks, das die Bibliothek nutzt“ alle Daten und
Hilfsprogramme mit einschließen, die man braucht, um
daraus das ausführbare Programm zu reproduzieren.
Doch gilt eine spezielle Ausnahme: Die weiterzugebenden
Materialien brauchen nicht alles das zu enthalten, was
normalerweise (in Quelltext-Form oder in binärer Form)
mit den Hauptbestandteilen (Compiler, Kern usw.) des
Betriebssystems, auf denen das ausführbare Programm
läuft, weitergegeben wird, es sei denn, das ausführbare
Programm gehört selbst zu diesem Hauptbestandteil.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im
Widerspruch zu Lizenzbeschränkungen anderer,
proprietärer Bibliotheken steht, die normalerweise nicht
zum Betriebssystem gehören. Ein solcher Widerspruch
bedeutet, dass Sie nicht gleichzeitig jene proprietären
Bibliotheken und die vorliegende Bibliothek zusammen
in einem ausführbaren Programm, das Sie weitergeben,
verwenden dürfen.
7. Sie dürfen Bibliotheks-Funktionseinheiten, die ein auf der
Bibliothek basierendes Werk darstellen, zusammen mit
anderen, nicht unter diese Lizenz fallenden Funktionseinheiten
in eine einzelne Bibliothek einbauen und eine solche
kombinierte Bibliothek weitergeben, vorausgesetzt, dass die
gesonderte Weitergabe des auf der Bibliothek basierenden
Werks einerseits und der anderen Funktionseinheiten
andererseits ansonsten gestattet ist, und vorausgesetzt, dass
Sie folgende zwei Dinge tun
a) Geben Sie zusammen mit der kombinierten Bibliothek
auch eine Kopie desselben auf der Bibliothek basierenden
Werks mit, die nicht mit irgendwelchen anderen
Funktionseinheiten kombiniert ist. Dieses Werk muss unter
den Bedingungen der obigen Paragraphen weitergegeben
werden.
b) Weisen Sie bei der kombinierten Bibliothek an prominenter
Stelle auf die Tatsache hin, dass ein Teil davon ein auf der
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