Deutsch - 34 -
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Bibliothek basierendes Werk ist, und erklären Sie, wo man
die mitgegebene nicht kombinierte Form desselben Werks
finden kann.
8. Sie dürfen die Bibliothek nicht vervielfältigen, verändern,
weiter lizenzieren oder verbreiten oder mit ihr linken, sofern
es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder
anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung,
Weiterlizenzierung und Verbreitung sowie des Linkens mit der
Bibliothek ist unzulässig und beendet automatisch Ihre Rechte
unter dieser Lizenz. Doch werden die Lizenzen Dritter, die
von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten
haben, nicht beendet, solange diese Dritten die Lizenz voll
anerkennen und befolgen.
9. Sie sind nicht verpfl ichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie
diese nicht unterzeichnet haben. Doch gibt Ihnen sonst nichts
die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke
zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind
gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht annehmen.
Indem Sie die Bibliothek (oder ein darauf basierendes Werk)
verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis
mit dieser Lizenz, die Ihnen das erlaubt, mit allen ihren
Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und
Veränderung der Bibliothek oder eines darauf basierenden
Werks.
10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein auf
der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der
Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die
Lizenz, die Bibliothek entsprechend den hier festgelegten
Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu
verändern und mit ihr zu linken. Sie dürfen keine weiteren
Einschränkungen der Ausübung der hierin zugestandenen
Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür
verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte
durchzusetzen.
11. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde
(nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen,
so befreien diese Umstände Sie nicht von den Bestimmungen
dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Bibliothek
unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpfl ichtungen zu verbreiten,
dann dürfen Sie als Folge davon die Bibliothek überhaupt
nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die
gebührenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek durch
diejenigen erlaubt, welche die Bibliothek direkt oder indirekt
von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
sowohl dem Patentrecht als auch dieser Lizenz zu genügen,
darin, ganz auf die Verbreitung der Bibliothek zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder
unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen,
so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt
werden; im Übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche
zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu
bestreiten; dieser Paragraph hat vielmehr einzig den Zweck,
die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software
zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen
verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge
zu dem weitreichenden Angebot der durch dieses System
verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente
Anwendung dieses Systems geleistet; es obliegt dem
Autor bzw. Geber, zu entscheiden, ob er die Software
mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer jedoch darf darüber nicht entscheiden. Dieser
Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus den übrigen Bestimmungen dieser Lizenz
zu betrachten ist.
12. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung der Bibliothek
in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt
ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter
diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten
ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung nur
innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
demgemäß ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall
beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in
diesem Text.
13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser
General Public License veröffentlichen. Solche neuen
Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen
entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen
Problemen und Anforderungen gerecht zu werden. Jede
Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn in einem Programm angegeben wird, dass es dieser
Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder „jeder
späteren Version“ („any later version“) unterliegt, so haben
Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten
Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren
Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht
wurde. Wenn die Bibliothek keine Lizenz-Versionsnummer
angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals
von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
14. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile der Bibliothek in anderen
freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für
die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor der
Bibliothek, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software,
die unter dem Copyright der Free Software Foundation
steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation;
wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen.
Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet
werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien
Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen
das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von
Software im Allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
15. DA DIE BIBLIOTHEK OHNE JEGLICHE GEBÜHREN
LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINERLEI
GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT
DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT
ANDERWEITIG SCHRIFTLICH BESTÄTIGT, STELLEN
DIE COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DIE
BIBLIOTHEK „SO, WIE SIE IST“ ZUR VERFÜGUNG,
OHNE GEWÄHRLEISTUNG IRGENDEINER ART,
WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT. DIESER
GARANTIEAUSSCHLUSS GILT AUCH – OHNE DARAUF
BESCHRÄNKT ZU SEIN – FÜR MARKTREIFE ODER
VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK. DAS VOLLE RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT
UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER BIBLIOTHEK LIEGT
BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS
FEHLERHAFT HERAUSSTELLEN, LIEGEN DIE KOSTEN
FÜR NOTWENDIGEN SERVICE, REPARATUR ODER
KORREKTUR SÄMTLICH BEI IHNEN.
16. IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DIES DURCH
GELTENDES RECHT GEFORDERT WIRD ODER
SCHRIFTLICH ZUGESICHERT WURDE, IST IRGENDEIN
COPYRIGHT-INHABER ODER IRGENDEIN DRITTER, DER
DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT
ODER VERBREITET HAT, IHNEN GEGENÜBER FÜR
IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR. DIES GILT