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Einregulierung der Wasserstandsre-
gelung
1. Stufige Regelung
Kontrolle der Schaltpunkte Pumpe
EIN und Pumpe AUS über den Was-
serstandsanzeiger
2. Stetige Regelung
nach Erreichen des Wasserstandes
an der NW-Marke, Nullpunkt einstel-
len
Kessel bis Oberkante Schauglas
auffüllen und 100 %-Punkt am Reg-
ler einstellen
Speisewasserventil über Regler auf
ZU-Stellung bringen und Nullpunkt
des Ventils am Regler einstellen
Speisewasserventil über Regler auf
AUF-Stellung bringen und 100 %-
Punkt am Regler einstellen
Endschalter am Durchgangs-Spei-
sewasserventil für Pumpe AUS ein-
stellen
während des Anfahrens mit
geschlossenem Dampfventil Schalt-
punkte Pumpe EIN und Pumpe AUS
am Regler voreinstellen
Speisepumpenschalter an Schalt-
schrank auf Automatik stellen und
Funktion der Wasserstandsrege-
lung prüfen
Dieser Vorgang ist nach der Brenner-
Inbetriebnahme und, nachdem der
Kessel unter Druck gesetzt wurde, zu
wiederholen. Aufgrund der Aufwär-
mung des Kesselwassers und der
damit verbundenen Wasserausdeh-
nung sind die NW- sowie HW-Marken
nochmals zu prüfen.
Wasserstand wieder auf Nullpunkt,
über das Abschlammventil absenken
und am Regler nachjustieren
Kessel auf gewünschten Wasserstand
bringen und am Regler einstellen
Kontrolle der Einrichtungen für die
Wasserstandsbegrenzung
Bei Erreichen der NW (LWL)-Marke
Wasserstandsbegrenzer im Schalt-
schrank über Entriegelung Kesselsi-
cherheitskette entriegeln.
Entsprechend Betriebsanleitung des
Herstellers ist unter Betriebsbedin-
gungen das Ansprechen der Wasser-
standsbegrenzer zu prüfen. Dazu ist
die Speisung außer Betrieb zu neh-
men und durch Dampfabgabe oder
durch Abschlämmen der Wasserstand
im Kessel bis auf NW abzusenken. Zu
beachten ist, dass beide Begrenzer
ansprechen müssen.
Brenner-Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme des Brenners erfolgt
nach der Betriebsanleitung des Brenner-
herstellers. Voraussetzung der Inbe-
triebnahme ist, dass die Brennstoffver-
sorgung frei geschaltet ist und dass bei
Betrieb mit Öl das Ölschnellschlussventil
am Tank funktionstüchtig ist.
Bei Gasfeuerungen muss die Freigabe
der Gaseinspeisung durch den örtlichen
Gaslieferanten vorliegen und die Gaslei-
tungen im Kesselhaus geprüft und durch
den Errichter zur Inbetriebnahme schrift-
lich freigegeben sein. Das Gasschnell-
schlussventil zum Gebäudeeintritt muss
funktionstüchtig sein. Evtl. geforderte
Gaswarneinrichtungen müssen funkti-
onstüchtig sein.
Inbetriebnahme
Inbetriebnahme (Fortsetzung)
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