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sauganlage einsetzen Die Strömungsgeschwindigkeit am
Absaugstutzen muß 20m/s betragen.
Vor Inbetriebnahme die Sägebandführung, sowie die Sä-
gebandspannung prüfen.
Rissige Sägebänder, oder solche die Ihre Form verändert
haben, nicht verwenden.
Bei verschlissenem Sägeschlitz die Tischeinlage aus-
wechseln.
bei geraden Schnitten gegen den Parallelanschlag ist
ein Schiebestock zu verwenden.
der Schiebestock muß immer verwendet werden, wenn
der Abstand zwischen Parallelanschlag und Sägeband
kleiner als 120 mm ist.
Bei Nichtgebrauch des Schiebestockes ist dieser an der
Rückseite der Maschine einzuhängen.
Beschädigte oder nicht mehr funktionsfähige Schiebe-
stöcke sind zu ersetzen
Beim Sägen von Rundhölzern ist eine geeignete Halte-
vorrichtung zu verwenden um dasWerkstück gegen Dre-
hen zu sichern.
Zum Sägen von schweren oder unhandlichen Teilen ge-
eignete Hilfsmittel zum Abstützen verwenden, z. B. Son-
derzubehör: Roll-und Allseitenrollbock.
Zur Verringerung der Geräuschentwicklung Werkstücke
evtl. abstützen, stets das geeignete Sägeband verwen-
den.
Die obere Sägebandführung möglichst nahe an das
Werkstück anstellen.
Nach erfolgter Höheneinstellung muss die Verstellung
wieder festgeklemmt werden.
Bei schräggestellter Tischplatte den Längsanschlag an
der unteren Tischplattenhälfte ansetzen.
Das Sägeband nach Ausschalten des Motors nicht durch
seitliches Gegendrücken bremsen.
Abgesägte, eingeklemmte Werkstücke nur bei ausge-
schaltetem Motor und Stillstand des Sägebandes entfer-
nen.
Auch bei geringfügigem Standortwechsel Maschine von
jeder externen Energiezufuhr trennen! Vor Wiederinbe-
triebnahme die Maschine wieder ordnungsgemäß an das
Netz anschließen.
Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Motor ausschal-
ten. Netzstecker ziehen!
Ziehen Sie den Netzstecker, wenn die Maschine nicht
gebraucht wird.
Überprüfen Sie die Maschine vor jeder Inbetriebnahme
auf funktionsfähige Schutzeinrichtungen und funkti-
onsfähigen Schalter. Benutzen Sie die Maschine nicht,
wenn die Schutzeinrichtungen, der Schalter, die elektri-
schen Zuleitungen, der Stecker oder sonstige Teile an
der Maschine beschädigt sind.
Achtung: zum Transport die obere Sägebandführung
stets nach unten stellen und klemmen. Die Türe muss
immer geschlossen und verriegelt sein.
m Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine entspricht der gültigen EG Maschinenrichtlinie.
Vor Arbeitsaufnahme müssen sämtliche Schutz- und Si-
cherheitseinrichtungen an der Maschine montiert sein.
Die Maschine ist zur Bedienung durch eine Person kon-
zipiert. Die Bedienungsperson ist im Arbeitsbereich ge-
genüber Dritten verantwortlich.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschi-
ne beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschi-
ne vollzählig in lesbarem Zustand halten.
Die Bandsäge ist mit dem angebotenen Werkzeug und
Zubehör ausschließlich zum Sägen von Holz, holzähnli-
chem Material und NE-Metallen konzipiert.
Die Maximalabmessung der zu bearbeitenden Werk-
stücke darf bei der Standardausführung die Tischgröße
nicht überschreiten. Durchlaßbreite 195 mm, Durchlaß-
höhe 100 mm
Bei größeren Werkstückabmessungen, die ein Abkippen
von der Tischplatte ermöglichen, ist die Tischverlänge-
rung bzw. der Rollbock (Sonderzubehör) zu verwenden.
Die Bandsäge kann mit speziellem Sägebändern (Son-
derzubehör) auch zum Sägen von NE-Metall und Kunst-
stoff eingesetzt werden. Materiallegierungen mit mehr
als 80 % Magnesium dürfen wegen Brandgefahr nicht
bearbeitet werden. Verwenden Sie hierfür nur die vom
Hersteller angebotenen Sägeblätter.
Bei Einsatz in geschlossenen Räumen muß die Maschine
an eine Absauganlage angeschlossen werden. Zum Ab-
saugen von Holzspänen oder Sägemehl eine Absaugsau-
ganlage einsetzen. Die Strömungsgeschwindigkeit am
Absaugstutzen muß 20 m/s betragen.
Beim Einschalten der Arbeitsmaschine läuft die Ab-
saugung nach 2-3 Sekunden Anlaufverzögerung auto-
matisch an. Eine Überlastung der Haussicherung wird
dadurch verhindert.
Nach dem Ausschalten der Arbeitsmaschine läuft die
Absaugung noch 3-4 Sekunden nach und schaltet dann
automatisch ab.
Der Reststaub wird dabei dabei, wie in der Gefahrstoff-
verordnung gefordert, abgesaugt. Dies spart Strom und
reduziert den Lärm. Die Absauganlage läuft nur, wäh-
rend die Arbeitsmaschine betrieben wird.
Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muß zum Absau-
gen ein Absauger der den gewerblichen Vorschriften ent-
spricht, eingesetzt werden.
Absauganlagen oder Entstauber bei laufender Arbeits-
maschine nicht abschalten oder entfernen.
Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand so-
wie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbe-
wußt unter Beachtung der Betriebsanleitung benutzen!
Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträch-
tigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften des
Herstellers sowie die in den Technischen Daten angege-
benen Abmessungen müssen eingehalten werden.
Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und die
sonstigen, allgemein anerkannten sicherheitstechni-
schen Regeln müssen beachtet werden.
Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet
oder repariert werden, die damit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Veränderun-
gen an der Maschine schließen eine Haftung des Her-
stellers für daraus resultierende Schäden aus.
Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Original-
werkzeugen des Herstellers genutzt werden.
Achtung: Der Gebrauch von anderen Werkzeugen oder
Zubehör als in der Bedienungsanweisung vorgegeben
kann eine Verletzungsgefahr für Sie bedeuten.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür trägt allein
der Benutzer.
m Restrisiken
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den aner-
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