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Funktionsprüfung
1. Prüfen Sie, ob die Batterie zum Betrieb des Movers komplett
geladen ist (bei einer Batteriespannung unter 10,2 V darf der
Mover nicht verwendet werden).
2. Den Wohnwagen draußen in einem freien Bereich aufstellen
und die Handbremse anziehen. Die Antriebsrollen dürfen nicht
an den Rädern anliegen und die Eckstützen müssen angehoben
sein.
3. Die Batterieklemmen an der Batterie anschließen. Überprü-
fen Sie, dass alle Kabel sicher befestigt und nicht heiß sind und
keine Hinweise auf einen Kurzschluss etc. vorliegen.
4. Die rote Taste der Fernbedienung innerhalb von einer Sekun-
de zweimal drücken. Hierdurch wird die Fernbedienung einge-
schaltet, die LED leuchtet. Wenn die LED nicht aufleuchtet,
Polarität und Zustand der Batterien in der Fernbedienung über-
prüfen. Die Fernbedienung schaltet sich nach ca. 40 Sekunden
aus, wenn keine Tasten gedrückt werden.
5. Überprüfen Sie, ob beide Antriebsmotoren stehen. Bei ein-
geschalteter Fernbedienung, innerhalb einer Entfernung von
2 m zur Relaissteuerung, die „Vorwärts“-Taste drücken, beide
Antriebsmotoren müssen sich jetzt in Vorwärtsrichtung
bewegen.
6. Die rote Taste nochmals drücken, um die Fernbedienung
und den Mover auszuschalten.
7. Die Antriebsrollen mittels des mitgelieferten Radschlüssels
(19 mm) oder der Stützbeinkurbel an die Reifen anlegen. Der
Mechanismus ist ziemlich steif und rastet ein. Es ist nur eine
Bewegung von wenig mehr als 1/2 Drehung erforderlich. Den
Radschlüssel drehen, bis er sich ohne übermäßige Kraftanwen-
dung nicht mehr drehen lässt. Dies kann auf beliebiger Seite
des Caravans erfolgen und legt beide Antriebsrollen an die
Reifen an.
8. Stellen Sie sicher, dass sich keine Hindernisse um den
Wohnwagen herum befinden, lösen Sie die Handbremse und
schalten Sie die Fernbedienung ein. Nun gemäß der Gebrauchs-
anweisung alle Funktionen mehrmals prüfen.
9. Die rote Taste nochmals drücken, um die Fernbedienung
und den Mover auszuschalten. Die Antriebsrollen mit dem
Radschlüssel (19 mm) freigeben und das Abstandsmaß
zwischen Rolle und Reifen nochmals prüfen. Falls erforderlich,
nachstellen.
Der Abstand zwischen Rollen und Reifen beträgt 15 mm.
Technische Daten
Bezeichnung: Euro Mover Tandem/Twin Mover
Einsatzbereich: Ein- oder doppelachsige Wohn-
wagen/Anhänger mit einem
Gesamtgewicht bis zu 2250 kg
Betriebsspannung: 12 V DC
Stromaufnahme: Durchschnittlich ca. 15 A
Maximal 120 A
Ruhestromaufnahme: < 15 mA
Geschwindigkeit: Ca. 13 cm pro Sekunde
(abhängig von der Reifengröße)
Max. Steigfähigkeit: 25% bei einem Wohnwagen mit
1400 kg Gewicht
10% bei einem Wohnwagen mit
2000 kg Gewicht
Maximale Reifenbreite: 205 mm
Gewicht: ca. 42 kg
Technische Änderungen vorbehalten!
Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Dane-
ben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung
infolge Verwendung von Nicht-Original-Truma-Teilen in den
Geräten
infolge Nichteinhaltung der Einbau- und Gebrauchs-
anweisungen des Herstellers
infolge unsachgemäßer Behandlung
infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die innerhalb
von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwischen
dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der Her-
steller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen, das
heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzliefe-
rung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garantiefrist
hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile nicht von
neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weitergehende An-
sprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Käufers
oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma-Werkskunden-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbaube-
dingungen des Gerätes (z.B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
Auf die Rollen gewähren wir 24 Monate Garantie auf Herstel-
lungsfehler. Wie die Reifen an Ihrem Wohnwagen, unterliegen
die Rollen Verschleiß und die Körnung nützt sich allmählich
ab. Zusätzlich kann die Körnung durch scharfkantige Steine
in den Reifen beschädigt werden: Vor Gebrauch des Movers
unbedingt scharfkantige Steine aus den Reifen entfernen.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Bei Störungen ist grundsätzlich die Truma-Servicezentrale zu
benachrichtigen: Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12, D-85640 Putzbrunn. In anderen
Ländern stehen die jeweiligen Servicepartner (siehe Adressen-
verzeichnis) zur Verfügung. Beanstandungen sind näher zu be-
zeichnen. Ferner ist die ordnungsgemäß ausgefüllte Garantie-
Urkunde vorzulegen oder die Fabriknummer des Gerätes sowie
das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
muss der Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller bringen oder ihm übersenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per Frachtgut zu er-
folgen. Im Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkos-
ten bzw. Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein
Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu Lasten
des Kunden.
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